Was tut ein Schülersprecher, darf er mitentscheiden, ob ein Schüler von der Schule verwiesen wird?

8 Antworten

Hier aus dem Gesetzestext für NRW (Ordnungsmaßnahme 5 ist hier der Ausschluss)

(1) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen.

(2) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen. 

Das heißt: Der Schülersprecher kann als Mitglied der Teilkonferenz stimmberechtigt sein. Außerdem kann ein weiterer Schüler des Vertrauens gehört werden, der aber nicht stimmberechtigt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein darf er nicht.

Er sorgt für die Nachhaltigkeit und die Sauberkeit der Schule. Heißt, dass er der Schule per Lautsprecher sagt, dass sie für Ordnung sorgen sollen. Macht Nachhaltige Angebote zum Beispiel Fair Trait Sachen verkaufen und Teil die neuesten Informationen den Schülern mit

Mitentscheiden sicherlich nicht, jedoch kann er sich als Schüler-Repräsentant sicherlich für ein Verbleib einsetzen, indem er die Verantwortlichen (Direktor, Lehrer) kontaktiert und seine Sicht der Dinge darlegt.

Violeta17 
Beitragsersteller
 13.04.2019, 14:49

Ich meinte auch nicht alleine entscheiden, sondern eher so, dass er an einer Schulkonferenz teilnimmt, an der es um einen Schulverweis geht und dann z.B. 10 Lehrer inkl. Rektor die in diesem Gremium sind je eine Stimme haben, der Schülersprecher und sein Stellvertreter je eine Stimme haben und der Schulelternsprecher und sein Stellvertreter je eine Stimme haben.

AOMkayyy  13.04.2019, 14:52
@Violeta17

Mir wäre es neu, dass so etwas in einem Wahlverfahren entschieden wird und selbst wenn, der Schülersprecher hat keinerlei direkte Einflussnahme, sondern kann nur auf kommunikativer Ebene vermitteln.

Violeta17 
Beitragsersteller
 13.04.2019, 15:20
@Violeta17

Ich habe ein wenig recherchiert. Die Frage müsste man für jedes Bundesland einzeln überprüfen. Exemplarisch am Beispiel NRW haben auch Eltern- und Schülervertreter an Ordnungsmaßnahmen mitzuentscheiden, egal ob in einer Gesamtkonferenz oder einer Teil-/Klassenkonferenz. Sie dürfen sich aber anders als die Lehrer ihrer Stimme enthalten.

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+36&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Bestimmt nicht. lol. Er kann vielleicht seine Meinung sagen, aber entscheiden werden andere.

Schulsprecher so wie der Elternrat haben keine Entschuldigungs macht

Alles nur Show

Violeta17 
Beitragsersteller
 13.04.2019, 14:45

Meinst Du Entscheidungsmacht?