Darf die Lehrerschaft nachträglich die Arbeit korrigieren bzw. verschlechtern?
z.B. ein Schüler bekommt die volle Punktzahl für eine falsche Lösung. Darf der Lehrer nachträglich innerhalb eines Jahres die Note im Zeugnis bzw. die Arbeit erneut korrigieren? Statt ein Jahr nur innerhalb einer Woche?
Heute hatten wir so eine Diskussion in der Klasse. Darf die Lehrerin rein rechtlich so etwas?
Wir hattten einen folgenden Vorfall: Person A schreibt 1, aber die Lehrerschaft hat falsch kontrolliert bzw. einen Fehler gemacht. Jetzt möchte der Lehrer dem Schüler die 4 reindrücken.
Der Schüler hat schon die Schule beendet.
2 Antworten
Ja. Falsche und fehlerhafte Bewertungen kann man zum Vor- oder Nachteil der Schülerinnen immer korrigieren.
Doch, ich habe eine indirekte Quelle...
Noten nach oben oder unten korrigieren - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
Der 3. Kommentar von oben.
OK danke, als Schüler würde ich mir das aber nicht gefallen lassen, gerade weil man das Zeugnis ja schon erhalten hat, sonst hat so ein Zeugnis ja gar keine Gültigkeit wenn man das im Nachhinein nach einer doppelten Korrektur wieder aberkennen kann
Du würdest dir das schlicht gefallen lassen müssen. :-) Klagen dagegen wären völlig nutzlos.
Analoges Beispiel: Nimmt ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit an, kann man sie ihm nie wieder aberkennen - es sei denn, man kann ihm nachweisen, dass die Erfüllung der Nachweise für ihren Erhalt fehlerhaft waren. Dann wäre sie wieder futsch. :-)
Ich vermute, die "Idee" zu einem Rückwirkungsverbot von Notenverschlechterungen kommt aus dem entsprechenden Rechtsstaatsprinzip. Das bezieht sich aber nur auf Straf- und Belastungsgesetze - nicht auf Fehler.
Wenn die Arbeit definitiv ne 4 ist, ist sie ne 4.
Fertig aus, KiGa geht nach Haus.
Er bekam eine 1, der Lehrer hat erst nach der Beschwerde eines anderen Schüler die Arbeit korrigiert.
Ich dachte dem wäre nicht so, du hast nicht zufällig ne Quelle zur Hand, oder?