Was tun gegen höllische Nachbarn!?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu jedem Mietverhältnis in einem deutschen Mehrfamilienhaus gehört eine Hausordnung - ob nun geschrieben oder ungeschrieben. Sofern nicht als Anlage zum Mietvettrag erhalten, gilt die Allgemeine, die man sich bei Bedarf aus dem Internet ziehen kann. So wie bei fehlender individueller Vereinbarung nach deutschem Recht stets das gelten soll, was das Bürgerliche Gesetzbuch und angrenzende Bestimmungen vorgeben. Die Situatuion bei euch ist nun derart, daß hier die Problematik eigentlich aufgegliedert werden muß: DAS VORDRINGLICH VERLETZTE RECHT HIER IST DAS DER WAHRUNG DES GUTEN HAUSKLIMAS ZWISCHEN DER MIETERSCHAFT. Dies hört sich zwar lapidar an, ist es aber nicht, weil eine flagrante Verletzung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses des Verursachers führen kann. Wir haben in unserem Hause auch einen "Störer" (will ich ihn mal nennen, ohne die regelmäßig hier hinterlegten psychologischen Ursachen anzuführen). Ich habe ihm in einem freundlich gehaltenen Brief aufgezeigt, daß und welchen Schaden er mit einer fortgesetzten, mithin vorsätzlichen Mißachtung von mir gegebener Hinweise anrichtet und wie sehr er damit sein Wohnrecht im Hause gefährdet. Dies führte zunächst zu unübersehbaren schalkartigen Überreaktionen/Verhaltensweisen uns gegenüber (er mußte die Kritik schließlich irgendwie verarbeiten), fruchtete aber schließlich. Tut sie's nicht, gibt's ein Schreiben an den Vermieter mit sachlichem Vortrag der Situation, die so keinesfalls hingenommen werden muß, da ja die Wohnung zum zweckgerechten Gebrauch (nämlich zur Regeneration meiner Arbeitskraft, zur Erholung) nicht mehr tauglich anzusehen ist. Diesem Schreiben hänge ich dann das an den Mieter schon zugestellte mit an und der Vermieter hat zu handeln. (WICHTIG: ZUGANG solcher WILLENSERKLÄRUNG NACHWEISEN, entweder per E-Mail oder Einwurf Hausbriefkasten mit Zeugen; weil sonst ein Zugang bestritten werden könnte. E-Mail reicht aus nach aktueller Rechtssprechung: veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 312 O 142/09) )

Geh zum Mieterschutzbund, die können in solchen fällen immer Helfen

ExFrustUser  25.07.2010, 13:31

Tja, leider können die aber Menschen nicht ändern - und letztlich hat der Eigentümer die meisten Rechte.

tetra13  25.07.2010, 13:32
@ExFrustUser

der Mieterschutzbund ist ja schließlich da, um eine einigung zu erzielen und frieden zu schaffen, denn sowas muss sich niemand gefallen lassen

MrsDeluxe84 
Beitragsersteller
 25.07.2010, 13:52
@tetra13

Meine Meinung... dagegen vorgehn muss man können! Man zahlt schliesslich seine Miete! Muss dazu sagen, dass wir in der Wohnung am längsten in dem Haus wohnen, wodurch ich mir keinen Vorteil verschaffen will, aber ne Portion Achtung und Rücksicht kann ja wohl nicht zuviel verlangt sein!!

Möglichkeiten gibt es zwar immer, wenn aber Vermieter und andere Mieter Deine 'Gegner' sind, sorry, dann wird die ressourcenschonendste Reaktion ein Umzug sein.

Hallo, also wenn euch die Vermieterin da nicht helfen will, würde ich mal zu den deutschen Mieterschutzbund gehen. Da bekommt Ihr auch hilfe!

einer muss ausziehen,die fronten sind so verhärtet