Was spricht gegen eine telefonische Erreichbarkeit mit dem Jobcenter?
Ich habe jetzt sehr häufig gelesen, dass viele eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Jobcenter sehr negativ betrachten.
Aber was spricht eigentlich dagegen?
- Argument: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man nur verpflichtet ist, auf postalischem Wege an der Wohnanschrift erreichbar zu sein.
- Argument: Die inhaltlichen Aussagen eines Telefongespräches können nicht nachgewiesen werden und sind nicht rechtskräftig. Somit könnten später falsche Behauptungen seitens des Sachbearbeiters erfolgen.
- auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist, telefonischen Kontakt zu haben, erleichtert dies doch die Kommunikation und beschleunigt den ganzen Vorgang
- kann man das gleiche Argument nicht auch nennen, wenn man beim Jobcenter persönlich vorstellig wird? Solange man keine zweite Person als Zeuge mitnimmt und nicht wirklich ALLES schriftlich festhält, kann bei einem persönlichen Gespräch doch später auch etwas Falsches behauptet werden.
Was genau spricht also dagegen?
Hat jemand wirklich gute Gründe die dagegen sprechen, oder vielleicht selbst schon einmal negative Erfahrungen gemacht?
7 Antworten
Ich bin Betreuer und schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass man alles schriftlich nachweislich ode per FAX klärt. Aussagen am Telefon haben kein Gewicht.
Folgt man dem gesunden Menschenverstand und der Logik, dann weiß man das auch und derlei Fragen erübrigen sich.
Kurzum: Schon die Logik und der Menschenverstand sprechen dagegen!
Und ja, als Betreuer habe ich manchmal mehrmals täglich mit meinen Klienten Theater erlebt. Auch bei anderen Behörden, aber eben zu 99,99% mit den Jobcentern.
Da die Jobcenter generell rechtswidrig agieren, sollte man mit solchen Menschen und Behörden schon gar nichts am Telefon klären. Immer alles nachweislich schriftlich per Briefpost oder per FAX.
Und Bequemlichkeit oder "weil es schneller" geht sind keine Argumente. Das sind Ausreden und gegen die Logik!
Natürlich stimmt es, dass Du, wenn Du alleine vor Ort vorstellig wirst, so gut wie keine Chance hast. Aussage würde normalerweise gegen Aussage stehen.
Zudem werden Aussagen des Jobcenters/Personals stärker gewichtet.
In den Akten stehen auch sonst "falsche" DInge niedergeschrieben, damit alles gut ins System passt. Ich hatte für Klienten schon Akteneinsicht angefordert und Dinge rechtlich löschen lassen, da ich vor Ort dabei war, aber Niedergeschriebenes nicht gestimmt hat.
Auch Mitarbeiter lügen oft und vermerken Sachen in den Akten, die nicht der Wahrheit entsprechen. Nur, um brav den Job zu behalten, systemhörig zu sein und das System am Laufen zu halten.
Ich habe schon alles erlebt!
Kurzum:
Wer nachdenkt, logisch agiert und mit bisschen Verstand handelt, wird keine Probleme haben oder bekommen. Dass man generell einen Beistand mitnimmt, Verträge überprüft und sich in Gesetze einliest, sollte normal sein. Nicht nur bezüglich SGB-II, auch bei anderen Sachlagen und Behörden.
Negative Erfahrungen gemacht. Dann kriegst du gleich gar nicht mehr einen schriftlichen Bescheid, gegen den du Wiederspruch einlegen kannst. Einfach alles was du sagst wird nur als beratungsfrage interpretiert, aber nicht als Antrag. Und hinterher stehen die abenteuerlichen Geschichten in der akte, was du nur durch Akteneinsicht erfährst, aber nicht raus kriegst.
Nein, nein und nein. Genau da liegt das Problem. Lieber gleich schriftlich.
Du hast nichts in der Hand. Im Zweifelsfall hast du das CallCenter erreicht, und der dortige Mitarbeiter hat deinen Anruf überhaupt nicht dokumentiert.
Außerdem kann da JobCenter annehmen, dass du überhaupt nicht zur Verfügung stehst, und von irgendwo auf der Welt anrufst.
Das einzige was man telefonisch macht, ist KONKRETE Termine vereinbaren.
Da kann man Jobcenter mit jeder Firma austauschen. Die Vor- und Nachteile sind die gleichen.
Rein zur Information mag Telefon ausreichend sein. Für tatsächliche Anliegen nicht. Selbst Schriftliches, was man in deren Briefkasten warf, kommt wohl nicht immer an (wo es wohl hin soll) und ist verschwunden.
Ich hatte überwiegend per Mail kommuniziert und die immer nur per Brief, nicht mal Mail.
Gegen die telefonische Erreichbarkeit spricht nichts.
Es erleichtert die gegenseitige Kommunikation. Es ist meiner Meinung nach gerade jetzt neben den Onlinekanälen DAS einzige Kommunikationsmittel.
Wenn ich mich in die Situation des Sachbearbeiters versetze, würde ich mir schon die Frage stellen, ob es wirklich Leute gibt, die heutzutage gar kein Telefon haben. Und in der Folge, ob jmd einfach nur die Leistung beziehen möchte, ohne Gegenleistung zu erbringen.
bekommt man denn einen schriftlichen Bescheid, wenn man persönlich vorstellig wird? Hat man direkt Akteneinsicht, wenn man dort persönlich ist und hat Kontrolle was in der Akte landet?