Was sind vollamts-, halbamts- und nichtamts berechtigte Nebenstellen
was ist das genau und wo durch unterscheiden sie sich?
2 Antworten
Nichtamtsberechtigt = kann nur innerhalb des Firmennetz
Halbamt.. = kann Ortsgespräche und in den Nahbereich, d.h. auch angrenzende ortsnetze
vollamt... = kann alle Ortsnetze Deutschlands anrufen
Mit Amtsberechtigung war gemeint, dass man von diesem telefon aus ein "Fernamt" im Selbstwählverkehr ohne Vermittlung erreichen konnte.
Die Bezeichnungen stammen noch aus einer Zeit, als Die Post noch Träger des Telefondienstes war. Als Telefondienst noch als hoheitliche Aufgabe begriffen wurde und die Post und alle teildienste als Ämter mit Beamten organisiert war.
Es war nebenbei bemerkt auch sauteuer zu telefonieren. Deshalb haben die Firmen ihren Mitarbeitern auch nicht erlaubt das Firmentelefon privat zu nutzen. Deshalb diese (überholten) Einschränkungen.
Eine Telefonanlage liefert oft Daten für die Verrechnung von Telefonaten, hierzu protokolliert sie in der Regel die Zeiten und Rufnummern abgehender und ankommender Telefonate. Meist kontrolliert eine Telefonanlage auch, welche Gespräche von einzelnen Nebenstellen aus geführt werden dürfen und inwieweit Nebenstellen von außen erreichbar sind. Die Umschaltung zwischen internen und externen Gesprächen wird üblicherweise über eine ein- oder mehrziffrige Vorwahl, die so genannte Verkehrsausscheidungsziffer, durchgeführt; oft ist dies die in Deutschland auch sonst als Verkehrsausscheidungsziffer übliche „0“. Gängig sind die Kategorien:
* „nicht amtsberechtigt“: Nebenstelle darf keine externen Gespräche führen, bei der Wahl der 0 kommt gleich Besetzt.
* „halbamtsberechtigt“: Nebenstelle kann von extern angerufen werden, darf jedoch selbsttätig nicht nach extern anrufen. Externe Anrufe müssen durch den Abfrageplatz fallweise freigegeben werden.
* „ortsberechtigt“: Nebenstelle darf eine 0 wählen, kann aber nur Ortsgespräche führen.
* „vollamtsberechtigt“: Keine Einschränkungen.
Moderne Anlagen können derlei Rechte noch deutlich feiner vergeben.