Was sind strafrechtliche beleidigungen?
Z. B ist es eine beleidiug wenn ich zu jemandem du clown sage? Bzw kann er mich Anzeigen
6 Antworten
es kommt aiuch immer darauf an, in welchem Verhältnis die beteiligen Personen stehen. Duzen sie sich kann das nicht unbedingt eine Beleidigung sein.
Genauso auch hier bei gf, keine Beleidigung wenn man Antworten von Polizisten auf eine Frage kommentiert , das DU verwendet und eine "herabsetzenden" Äußerung macht.
Ja, das kann eine Beleidigung sein. Strafbar nach StGB 185.
Eine Beleidigung ist eine Ehrverletzung.
Wenn man "Du Clown" sagt, will man damit eine Herabwürdigung bzw. eine Lächerlichmachung erreichen. Das ist eine Verletzung der Ehre, und somit eine Beleidigung. Ob deswegen Anklage erhoben wird, ist eher unwahrscheinlich, aber möglich.
Wenn die Person eine rote Pappnase, weiße Schminke und große Schuhe trägt, ja.
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Soweit ich weiss ist die Beleidigung, nach überwiegender Auffassung, ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung, was wiederum heisst, dass jede Aussage, die von einem neutralen Zuhörer als diffamierend oder herabsetzend betrachtet wird (werden kann), als eine Beleidigung gesehen werden kann.
Beispiele für eine Beleidigung:
- Schla*pe
- H*rensohn
- Ars**loch
- die typischen „herabwürdigenden Handgesten“ (ihr wisst, was ich meine)
- „Mongo“
Aussagen, die keine Beleidigung darstellen:
- Hanswurst
- Vollpfosten
- Idiot
-> „Du Clown“ würde ich jetzt noch nicht als eine Beleidigung auffassen. Kann aber je nach Kontext variieren.
Liebe Grüsse ☀️💋☀️
Du hast doch selbst in deiner Antwort geschrieben, dass quasi jede Aussage als Beleidigung durchgehen kann.
Wie kommst du dann auf diese drei Beispiele? Gibt‘s da Gerichtsurteile zu?
Ich bin mir nämlich sicher, dass „Du Idiot“ durchaus eine strafbare Beleidigung darstellen könnte. Ist ja rein inhaltlich erstmal ganz klar als Beleidigung zu verstehen.
- Du hast doch selbst in deiner Antwort geschrieben, dass quasi jede Aussage als Beleidigung durchgehen kann.
Nein, das habe ich so nicht gesagt. Der Zuhörer muss diese Sache bezogen auf den Kontext und aus objektiver Sicht als Beleidigung sehen. Tut er das nicht, ist es keine Beleidigung. Somit ist nicht jede negativ konnotierte Aussage eine Beleidigung - sonst würde sich das mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit beissen.
- Wie kommst du dann auf diese drei Beispiele? Gibt‘s da Gerichtsurteile zu?
Kannst du ja selbst nachschauen. Die meisten Urteile sind ja online, also für jeden einsehbar.
- Ich bin mir nämlich sicher, dass „Du Idiot“ durchaus eine strafbare Beleidigung darstellen könnte. Ist ja rein inhaltlich erstmal ganz klar als Beleidigung zu verstehen.
Das sehe ich nicht so - wo bleibt der Kontext bei dir? Wenn jemand z.B meine Lieblingstasse fallen lässt und ich ihn darauf einen Idiot nenne beleidige ich ihn ja nicht; ich drücke lediglich meinen Unmut was (was mir in casu durchaus erlaubt ist). Verstehst du was ich meine.
stell dir mal vor wo wir hinkommen würden, wenn wir deiner Theorie folgen würden. Da gäbe es ja nur noch Strafverfahren.
Der Zuhörer muss die Sache bezogen auf den Kontext und aus objektiver Sicht als Beleidigung sehen
Weiß ich.
Aber du hast die Beleidigung schon richtig definiert. Und deine Schlussfolgerung ist auch korrekt
was wiederum heisst, dass jede Aussage […] als Beleidigung gesehen werden kann
Und deswegen ergibt deine Auflistung von Wörtern, die angeblich keine Beleidigung darstellen, keinen Sinn.
z. B. das Wort „Idiot“ bzw. die Aussage „Du bist ein Idiot“ ist grundsätzlich ein Angriff gegen die Intelligenz einer Person. Deswegen könnte es in allen erdenklichen Lebenssituationen als Herabsetzung der Ehre des Anderen angesehen werden.
Und deswegen verstehe ich deine Auflistung nicht. Wie kommst du darauf? Ein entsprechendes Gerichtsurteil hast du ja augenscheinlich nicht gelesen.
- Ein entsprechendes Gerichtsurteil hast du ja augenscheinlich nicht gelesen.
Du etwa schon oder wie? Dann sollte dir ja alles klar sein.. Liefere mal was. Ich habe keine Lust, meine Aussage hier lang und breit mit dir zu diskutieren. Das sind die Aussagen und Fakten, die mir noch hängengeblieben sind aus meiner praktischen Erfahrung und der Lektüre diverser (Leit-) Entscheide. Kannst ja selbst nachlesen, wenn dich das interessiert.
Du etwa schon oder wie?
Nee, aber Strafrecht war Bestandteil meines Studiums, ich bin mir sicher, dass „Idiot“ durchaus als Beleidigung gesehen werden kann, du hast die Behauptung aufgestellt, dass es nicht so sei und ich hab mich dafür interessiert, wo du das her hast. Ist ja wohl ne berechtigte Frage!
Wenn du keinen Bock hast, zu diskutieren, dann lass es halt 🤷🏻♂️
- du hast die Behauptung aufgestellt, dass es nicht so sei und ich hab mich dafür interessiert, wo du das her hast.
Wo ich das her habe… Sorry, aber ich 🤢 gleich… Wenn StrR Teil deiner Vorlesungen war solltest du ja wissen, dass man unterschiedlicher Meinung sein kann, vor allem was die Auslegung des Gesetzes und die Subsumtion betrifft. Oder habt ihr euch immer brav an die „herrschende Lehre und die Rechtsprechung“ gehalten? Ihr tut mir leid, echt. Ein bisschen gesunder Menschenverstand und eine eigene Meinung schaden nicht in der Juristerei.
Wenn ich das zu meinem Chef sage oder zum Oberwachtmeister Humpelder, ganz sicher.
Anzeigen kann jeder jeden. Die Frage ist nur, ob das weiter verfolgt wird.
Ne denke nicht. Da ist A Loch oder sau schlimmer
Aber gilt es nicht als Bezeichnung?