Was passiert, wenn Student A in Namen des Studenten B eine Klausur schreibt?
Hallo,
nehmen wir an, Student A schreibt an der Uni für Student B eine Klausur und besteht diese mit 1,0. Was passiert?
Danke
marc
5 Antworten
Zunächst einmal ist das ein Täuschungsversuch (Täterschaft).
Dann muss danach gefragt werden, in welcher Prüfungssituation dieser
Täuschungsversuch stattgefunden hat. Bei einer "normalen" Klausur, die
zB für einen Zwischenschein oder sonstige "interne" Bewertungen
geschrieben wird, wäre es verhältnismäßig, wenn die Klausur mit 0
Punkten oder entsprechend bewertet würde.
Bei einer staatlichen Zwischen- oder Abschlussprüfung
kann dies durchaus schlimmere Konsequenzen haben (zB beim
Vorphysikum/Physikum, Vordiplom/Diplom, StEx etc.). In aller Regel wird
dann aber entschieden, dass entweder das jeweilige Fach oder - in
schwereren Fällen - die ganze Prüfung als nichtbestanden gilt. Man hat
dann aber idR den Anspruch einer Nachprüfung - eben so, als wäre man "nur" durchgefallen.
Die Sanktionen eines solchen Täuschungsversuches sind in der Pürfungsordnung der jeweilgen Universität niedergelegt. Auch das Prüfungsamt kann dazu (auch per Mail oder Telefon) Auskunft geben.
Grundsätzlich würde ich persönlich die Gefahr einer
Zwangsexmatrikulation ausschließen - immer abhängig vom Einzelfall. Ich
habe noch von keinem Fall gehört, in dem eine Exmatrikulation
ausgesprochen wurde, weil ein Täuschungsversuch unternommen wurde. So
ein Täuschungsversuch ist zwar keine Bagatelle, dennoch muss man es auch
so sehen: Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist ein Akt öffentlicher Gewalt
(Uni/FH etc = Körperschaften des öffentlichen Rechts). Es handelt sich
also um einen Eingriff in ein Grundrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) für den
Täuschenden. Dieser Eingriff muss verfassungsrechtlich gerechtfertigt
sein. Dies ist dann aber gerade nicht mehr gegeben, wenn dieser Eingriff
unverhältnismäßíg ist. Dies wäre dann der Fall, wenn man wg. eines
"einfachen" Täuschungsversuches gleich seinen Studienplatz verlieren
würde. Hier hätte man die Möglichkeit auf dem Verwaltungsgerichtswege
eine Klärung zu erreichen. Scheitert dies, wäre sogar eine Verfassungsbeschwerde möglich.
habe das aus einen anderem Beitrag kopiert weil es passt =)
=) kein problem
Hoffen wir, Student B wird nicht ertappt.
besser ist selber schreiben und lernen =)
Wenn es auffliegt, wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Hast du sie schon mal nicht bestanden, dann kann es dir durchaus passieren, dass du eben nicht weiterstudieren kannst.
Und ganz ehrlich: ich finde das ganz schön schwach, sich auf diese Weise zu drücken. So jemanden möchte ich später nicht als Kollegen haben.
Ich mach das sicher nicht, ich bestehe alles selber. Das war nur eine frage, weil das bei uns aufgetaucht ist. ich riskiere mein studium nicht dafür. EIn student sollte schon in der birne was haben, und dass man sowas net tut ist selbstverständlichkeit.
nichts, wenns nicht auffliegt.
wenns auffliegt darf student b sich wohl was neues suchen
Wenn dies auffliegt, wird es als Täuschungsversuch gewertet.
kann klappen - oder aber auffliegen
Wenn er erwischt wird fliegen beide
Danke, also los gehts!