Was passiert wenn man mit knapp 2 kg Haschisch erwischt wird an der Grenze?

12 Antworten

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Bestraft werden beide Täter. Der Freund wegen Besitz einer nicht geringen Menge. Der Bruder wegen Mittäterschaft (Einfuhr).

Das Strafmaß dürfte angesichts der Menge und der zu vermutenden Absicht des Handelns - aber auch je nach Sozialprognose der Beschuldigten - auf einige bis mehrere Monate Gefängnis lauten, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden können, wenn man sich als Angeklagter vor Gericht einsichtig, reuig und gut präpariert für eine Zukunft ohne Drogen zeigt. Sich einen fachkundigen(!) Anwalt als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen, ist von Vorteil. Für HH kann diesbezüglich RA Heiko Mohrdiek empfohlen werden.

aXXLJ  26.09.2011, 19:43

Thx for * (298)

Bei dem Alter GEHT es mit Sozialstunden gar nicht mehr.

Bei 1,7 kg handelt es sich bereits um eine "nicht geringe Menge". Der Besitz wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html Bei DER Menge werden es aber mit ganz viel Glück noch 2 Jahre werden - das kann man gerade noch zur Bewährung aussetzen. Es ist aber auch eine deutlich höhere Strafe denkbar.

Er hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den er sich auch umgehend suchen sollte.

Stan82  24.09.2011, 12:10

Ich schließe mich der Einschätzung, dass Bewährung unter günstigen Umständen durchaus denkbar sein könnte, zumal der Täter nicht einschlägig vorbestraft ist, an.

VMaxer  24.09.2011, 11:48

Top Antwort vom Fachmann !!! DH

Bei der Menge geht es nicht ohne Knast ab - ohne Bewährung. Da kann man nicht mehr auf Eigenbedarf herumreiten, da wird der Handel mit Drogen als gesichert angenommen. Und da spielt es auch keine so große Rolle, ob Ersttäter oder nicht.

Bei dem zu erwartenden Strafmaß wird wohl eine Verhandlung vor dem Schöffengericht stattfinden.

MilanaKira 
Beitragsersteller
 24.09.2011, 09:06

Schöffengericht heißt dann was? Kenne mich glücklicherweiße mit sowas nicht aus. Es wurde von seinem Freund ja gekauft um zu handeln, der Bruder meines Freundes hat es "nur" rübergeschmuggelt.

Mismid  24.09.2011, 09:11
@MilanaKira

dann müßte der Freund das ja zumindest zugeben. Ansonsten ist auch der Besitz in dieser Menge natürlich strafbar. Von Eigenbedarf kann man ja nicht reden. ab 7,5 g ist es keine geringe Menge mehr und das ist fast das 300 fache!

gri1su  24.09.2011, 09:26
@Mismid

Beim Schöffengericht ist ein Berufsrichter und 2 Schöffen (Laienrichter) zuständig. Das Strafmaß vor einem Schöffengericht kann bis zu 4 Jahren Haft betragen. Ist ein höheres Strafmaß zu erwarten, wird an das Landgericht verwiesen.

Im Übrigen wird er dem Dealer gleichgesetzt, auch wenn er das Zeug nur transportiert hat. Vor Kurzem fiel bei uns ein Urteil für einen Dealer mit 500g: 2 Jahre, 9 Monate!!!!

MilanaKira 
Beitragsersteller
 24.09.2011, 10:01
@gri1su

okay, danke

aXXLJ  25.09.2011, 10:01
@MilanaKira

Die 7,5 g-Grenze bezieht sich auf den Reingehalt an THC und macht gesetzlich den Unterschied zwischen einem Verstoß und einem Verbrechen aus.

Die sog. Eigenbedarfsgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und liegen in den nördlichen Breiten zwischen 10 und 15 g Cannabis.

Also ich habe noch keine erfahrung aber glaube es zu wissen, wenn er noch nichts mit der Polizei zu tun hatte und auch nicht vorbestraft ist, dann er er glück haben und mit einer Geldstrafe oder mit sozialstunden davon kommen.

husky70  24.09.2011, 09:21

der geht in den knast bei dieser menge.

Da er so blond war sowas bei sich zu führen, schicken die ihn nach schweden und da darf er hinter gittern vorschauen