Was passiert wenn man mit knapp 2 kg Haschisch erwischt wird an der Grenze?
Hallo, der Bruder meines Freundes kam gestern abend um halb 11 zu uns und meinte er kommt gerade aus dem Knast... er wäre in der Bahn von Holland nach Hamburg bei Nordfriesland vom Bundesbeamten kontrolliert worden und hatte 1715 gramm in der Tasche, er und sein Freund wurden beide natürlich abgeführt und durften dann dort nächtigen und wurden verhört. Er sagt er hätte das Zeug nur bei sich gehabt weil sein freund der das gekauft hat keine gültige Fahrkarte dabei hatte und das dann ja sicherer wäre. Und das gehört auch seinen Freund bzw gehörte.
Hat da jemand erfahrung mit dem Strafmaß? Er meint er kommt mit ein paar Sozialstunden davon. Ich hoffe für ihn eigentl mit einer Gefängnisstrafe damit er sein leben endlich wieder in den Griff bekommt, kann natürlich auch nach hinten los gehen...Er ist 29 Jahre und zur Zeit ALG 1 empfänger falls das relevant ist und hatte vorher noch nie etwas mit der Polizei zu tun!
12 Antworten
Bestraft werden beide Täter. Der Freund wegen Besitz einer nicht geringen Menge. Der Bruder wegen Mittäterschaft (Einfuhr).
Das Strafmaß dürfte angesichts der Menge und der zu vermutenden Absicht des Handelns - aber auch je nach Sozialprognose der Beschuldigten - auf einige bis mehrere Monate Gefängnis lauten, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden können, wenn man sich als Angeklagter vor Gericht einsichtig, reuig und gut präpariert für eine Zukunft ohne Drogen zeigt. Sich einen fachkundigen(!) Anwalt als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen, ist von Vorteil. Für HH kann diesbezüglich RA Heiko Mohrdiek empfohlen werden.
Thx for * (298)
Bei dem Alter GEHT es mit Sozialstunden gar nicht mehr.
Bei 1,7 kg handelt es sich bereits um eine "nicht geringe Menge". Der Besitz wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html Bei DER Menge werden es aber mit ganz viel Glück noch 2 Jahre werden - das kann man gerade noch zur Bewährung aussetzen. Es ist aber auch eine deutlich höhere Strafe denkbar.
Er hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den er sich auch umgehend suchen sollte.
Ich schließe mich der Einschätzung, dass Bewährung unter günstigen Umständen durchaus denkbar sein könnte, zumal der Täter nicht einschlägig vorbestraft ist, an.
Top Antwort vom Fachmann !!! DH
Bei der Menge geht es nicht ohne Knast ab - ohne Bewährung. Da kann man nicht mehr auf Eigenbedarf herumreiten, da wird der Handel mit Drogen als gesichert angenommen. Und da spielt es auch keine so große Rolle, ob Ersttäter oder nicht.
Bei dem zu erwartenden Strafmaß wird wohl eine Verhandlung vor dem Schöffengericht stattfinden.
dann müßte der Freund das ja zumindest zugeben. Ansonsten ist auch der Besitz in dieser Menge natürlich strafbar. Von Eigenbedarf kann man ja nicht reden. ab 7,5 g ist es keine geringe Menge mehr und das ist fast das 300 fache!
Beim Schöffengericht ist ein Berufsrichter und 2 Schöffen (Laienrichter) zuständig. Das Strafmaß vor einem Schöffengericht kann bis zu 4 Jahren Haft betragen. Ist ein höheres Strafmaß zu erwarten, wird an das Landgericht verwiesen.
Im Übrigen wird er dem Dealer gleichgesetzt, auch wenn er das Zeug nur transportiert hat. Vor Kurzem fiel bei uns ein Urteil für einen Dealer mit 500g: 2 Jahre, 9 Monate!!!!
okay, danke
Die 7,5 g-Grenze bezieht sich auf den Reingehalt an THC und macht gesetzlich den Unterschied zwischen einem Verstoß und einem Verbrechen aus.
Die sog. Eigenbedarfsgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und liegen in den nördlichen Breiten zwischen 10 und 15 g Cannabis.
Also ich habe noch keine erfahrung aber glaube es zu wissen, wenn er noch nichts mit der Polizei zu tun hatte und auch nicht vorbestraft ist, dann er er glück haben und mit einer Geldstrafe oder mit sozialstunden davon kommen.
der geht in den knast bei dieser menge.
Da er so blond war sowas bei sich zu führen, schicken die ihn nach schweden und da darf er hinter gittern vorschauen
Schöffengericht heißt dann was? Kenne mich glücklicherweiße mit sowas nicht aus. Es wurde von seinem Freund ja gekauft um zu handeln, der Bruder meines Freundes hat es "nur" rübergeschmuggelt.