was passiert wenn ich nach der 3. Mahnung nicht zahle?
Ich habe vor einem Monat etwas bestellt, die Ware ist auch gekommen nur leider hatte ich kein Geld auf meinem Konto gehabt und habe auch schon die 3. Mahnung bekommen ..
6 Antworten
Ist ja lieb, dass man dir überhaupt 3 Mahnungen geschickt hast.
Wärst du mein Schuldner, hättest du mittlerweile Gerichtspost im Briefkasten.
Da du im Verzug bist, kann der Gläubiger jederzeit das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder auf Zahlung klagen. Er kann natürlich auch Zeit verschwenden und ein nutzloses Inkassobüro beauftragen.
Wenn er Anhaltspunkte hatte, dass du von vornherein die Ware nicht hättest pünktlich bezahlen können und dennoch bestellt hat, reden wir von einer Straftat deinerseits (§ 263 StGB).
Inkasso, Kanzlei, Gericht, Vollstreckung, Versuch der Kontopfändung/Versuch der Lohnpfändung/Termin zur Vermögungsauskunft, wenn sie merken dass sie nicht pfänden können weil Du zu wenig hast und bekommst, Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögungsauskunft bzw. einer eidesstaatlichen Versicherung - je nachdem wie hoch die Forderung ist und wie lange Du die Forderung ignorierst
Also: lieber direkt mit dem Gläubiger reden und ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren, sonst wird das Problem nicht leichter zu lösen sein.
Inkasso, Kanzlei
Wäre schon mal verbotene Kostendopplung aus zwei Rechtsdienstleister für dieselbe Tätigkeit.
Dann wird der Verkäufer vermutlich ein Inkassobüro beauftragen das Geld in seinem Namen einzutreiben. Fette Mehrkosten kommen auf dich zu. Solltest du immernoch nicht reagieren läuft das ganze über Gericht und ein Mahnverfahren wird einheleitet. Irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher und die Pfändung deines Kontos. Und du bekommst einen Eintrag in die Datei. Tschüss Kaufverträge, Kredite ect.
Moral von der Geschicht: Nichts kaufen was man sich nicht leisten kann, denn das nennt man Betrug. Steht bestimmt such in Den AGB der Seite. Ließ nach!
Fette Mehrkosten kommen auf dich zu
Wieso? Mit welcher Begründung?
Steht bestimmt such in Den AGB der Seite
Das man Betrug begeht? Kann ich mir nicht vorstellen und wenn da etwas steht, ist das sowieso egal. Wann man Straftaten begeht, steht in den entsprechenden Gesetzen, nicht in irgendwelchen AGB.
mepeisen, dann gib hier eine rechtlich geltende, fachmännische Antwort als solo und korrigiere nicht nur die Antworten der anderen!
Korinthenk*....selbstverständlich kommen durch das Hinzuziehen eines Inkassobüros fette Mehrkosten in Form von Mahngebühren auf sie zu. Und etwas kaufen, mit dem Wissen, dass man kein Geld hat um es zu bezahlen ist Betrug! Und zum Punkt mit den AGB meinte ich, dass sie es dort nachlesen kann, was passiert, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt.
eigentlich sollte man sich was gönnen wenn das Geld auch da ist.
es könnte jetzt natürlich sein das der Verkäufer das Geld eintreiben lässt. entweder durch ein inkassounternehmen oder der Gerichtsvollzieher kommt ins haus.
das wird dann für dich teuer. du musst alle anfallenden Strafgebühren übernehmen.
Strafgebühren zu erheben ist strikt verboten. niemand darf im Zivilrecht Strafen erheben.
Und Inkassogebühren für lustige Briefchen sind bei geschäftserfahrenen Gläubigern ebenso nicht vom Schuldner zu ersetzen.
Das hängt vom Händler ab, entweder Inkasso, dann fordern die schnell mal 100 Euro mehr (zu recht). Danach geht es dann zum gerichtlichen Mahnverfahren über!
In der Regel sollte man nichts bestellen, wenn man kein Geld hat!
Selbst wenn Inkassogebühren durchsetzbar wären (was sie in vielen Fällen nicht sind), sind das definitiv keine 100€ bei einem Streitwert bis 500€.
Behaupte doch hier nicht Dinge, die einfach nur falsch sind.
Ohje. Du solltest dringend den Umgang mit Geld lernen bevor Du noch mehr Schulden machst.
Ich hatte eigentlich Genügend Geld auf meinem Konto doch irgendwie ist das alles weg, wahrscheinlich habe ich mir davor was bestellt gehabt