Was passiert wenn ein Hartz 4 Empfänger absichtlich Fehler in seine Bewerbungen macht?
Wird dann sanktioniert? Wie wollen die das Beweisen das es mit absicht war?
Und wie ist das wenn man sich beim Vorstellungsgespräch daneben benimmt? Mit Jogginghose zum Gespräch kommt? Wird man da auch sanktioniert?
5 Antworten
Und wie ist das wenn man sich beim Vorstellungsgespräch daneben benimmt? Mit Jogginghose zum Gespräch kommt?
Wird man da auch sanktioniert?
Wenn sich das Unternehmen, für dessen Stellenausschreibung "Du" seitens des JC die Aufforderung erhalten hast Dich dort zu bewerben, die Mühe macht das JC über die "Hintertreibung" der Bewerbung zu informieren - dann ja.
Du siehst es genau richtig
Wenn es beweisbar ist, dass es Absicht war, wird es sanktioniert.
Macht man das so dass es nicht beweisbar ist, wird es nicht sanktioniert.
Kommt drauf an. Der AG muss ja dem Jobcenter zurückmelden, wie das Gespräch gelaufen ist. Also ja, du kannst bei so etwas mit einer Sanktion rechnen.
Auf was für Ideen die Leute kommen. Denen gehts eindeutig noch zu gut ohne Arbeit ^^
Wenn der Bewerber (Hartz4) die Anbahnung absichtlich vereitelt, kann er sanktioniert werden.