Was passiert wenn ein Analphabet einen Vertrag unterschreibt?
Man kann ihn ja auch nicht anzeigen, weil er den Brief der Behörde gar nicht lesen könnte.
2 Antworten
der Vertrag gilt in einem solchen Fall so lange als " schwebend unwirksam" bis er im Beisein einer dritten Person, die eine Vertrauensperson des Analphabeten sein sollte, dem Analphabeten erneut in der Originalfassung vorgelesen und zur Unterschrift vorgelegt wird. Neben den Vertargspartnern muss auch diese Person unterschreiben und damit bestaetigen,das der Analphabet von ihm ueber den Inhalt des Vertrages gnauestens in Kenntnis gesetzt wurde.
Wenn er den Vertrag unterschreibt, ohne zu wissen, was drin steht, ist er selber schuld. ;)
Er kann ihn sich ja vorlesen lassen oder er bittet zumindest sein Gegenüber, ihm eine kurze Zusammenfassung des Inhalts geben zu lassen. Oder er nimmt den Vertrag mit, läßt ihn sich von nem Bekannten oder so vorlesen und unterschreibt ihn dann später und versendet ihn dann per Post - sollte bei einer Behörde doch kein Problem sein.
Außerdem unterschreibt man ja keinen Vertrag ohne zumindest ungefähr zu wissen, worum sich der Vertrag überhaupt handelt, also kann man auch für seine Unterschrift verantwortlich gemacht werden.
P. S. Schließe mich den anderen mal aus Loyalität an und sage: Ins Forum ;D
Mein Beileid. :) Stell einfach deine Fragen anders, so dass sie direkt dich selbst betreffen und nicht fiktiv sind. ;D
Und was wenn ich mir einen Erzähler ausdenke und die Frage aus der Ich-Perspektive erzähle? Analphabeten können nämlich gar nicht schreiben.
Seid nicht so gemein zu mir. Schon zwei andere Frage wurden gelöscht. Jetzt bin ich voll traurig.