Was passiert bei Alkoholkontrolle mit 0,35 Promille?

9 Antworten

der erste fehler ist was zu trinken und dann autofahren?

es ist ein entgegenkommen wenn es eine hörere grenze gibt als 0 alk?

also lerne daraus?

Wenn es wirklich ein Verfahren geben sollte, hätte etwas zur Unterschrift vorgelegt werden müssen. Eine einfache Kontrolle mit einer mündlichen Ermahnung zieht keine Folgen nach sich. 

Auf diesem Schriftstück stünde dann auch, welcher Verstoß genau vorliegt.

HoneyBee90 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 19:45

Unterschreiben musste ich gar nichts bei der Polizei. Die haben nur mein Schlüssel behalten den sollte ich heute Mittag abholen was ich auch getan habe aber sonst ist nichts weiter passiert.

lokooj  09.07.2017, 19:49
@HoneyBee90

welches Bundesland ist das denn, wenn man fragen darf. normalerweise gilt die 0,5-Promille-Grenze, es könnte aber auch Ausnahmen geben.

HoneyBee90 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 19:53
@lokooj

NRW 

lokooj  09.07.2017, 20:01
@HoneyBee90

also seltsam ist, daß keine Tests bei der Kontrolle durchgeführt wurden (auf einer Linie gehen usw.). Wie wurden also Ausfallserscheinungen konkret festgestellt ? Da müßte eigentlich ein Protokoll vorliegen. Darin müßte das alles konkret formuliert sein.

Crack  09.07.2017, 20:11
@lokooj

also seltsam ist, daß keine Tests bei der Kontrolle durchgeführt wurden (auf einer Linie gehen usw.).

"Auf einer Linie gehen" ist kein Test sondern großer Unfug.
Was will man damit denn beweisen? Verwertbar sind nur Messwerte die auch gerichts-belastbar sind.

Der Fahrzeugschlüssel wurde hier vorbeugend einbehalten, die Weiterfahrt damit unterbunden und sicher auch mündlich untersagt.
Rechtlich gesehen kann man das zwar anzweifeln,
hier ist die Polizei aber wohl davon ausgegangen das bis kurz vor Fahrtbeginn getrunken wurde und der BAK-Wert somit noch im Ansteigen war. Etwas später wäre dann also ein höherer Wert herausgekommen. Insgesamt war das also für beide Seiten sicher die beste Lösung.

lokooj  09.07.2017, 20:19
@Crack

Verwertbar sind nur Messwerte die auch gerichts-belastbar sind.

es gibt keine Messwerte bei der Feststellung von Ausfallerscheinungen unterhalb von 0,5 Promille. Das sind entweder festgestellte Verstöße beim Fahren (Schlangenlinien) oder Auffälligkeiten wie z.B. alkoholbedingtes Erbrechen/Torkeln während der Kontrolle. 


TheGrow  09.07.2017, 20:28
@lokooj

es gibt keine Messwerte bei der Feststellung von Ausfallerscheinungen unterhalb von 0,5 Promille

Selbstverständlich gibt es Messwerte.

Wurden Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, wird immer eine Blutentnahme zwecks Beweissicherung durchgeführt.

An Maßnahmen, wie auf der Linie laufen oder Atemalkoholtests muss aber Niemand teilnehmen, denn diese Tests dürfen nicht gegen den Willen des Tatverdächtigen durchgeführt werden.

Diese Tests kann die Polizei zwar anbieten, aber mehr auch nicht. Der Tatverdächtige kann frei entscheiden, ob er so ein Angebot annimmt oder nicht 

Crack  09.07.2017, 20:30
@lokooj

es gibt keine Messwerte bei der Feststellung von Ausfallerscheinungen unterhalb von 0,5 Promille.

Die gibt es dann schon, denn es wird ein Bluttest folgen wenn man von mindestens 0,3 ‰ ausgehen kann.

Bei "alkoholbedingtem Erbrechen/Torkeln" kann man sicher von mehr als 0,5 ‰ ausgehen.

lokooj  09.07.2017, 20:34
@Crack

wo nichts ist, läßt sich auch nichts erkennen.

HoneyBee90 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 20:35
@lokooj

Die haben uns nicht mit Blaulicht angehalten sondern die sind uns höchstens 1 min gefolgt dann habe ich selber den Wagen geparkt und erst dann kamen die auf mein Auto zu. Selbst um Ausfallerscheinungen zu kontrollieren wäre diese 1 Minute zu kurz gewesen. Die haben 4 junge Leute in der Nähe der Discomeilen im Auto gesehen und das zu einer Uhrzeit wo man aus dem Club kommt. Für die war das eine eindeutige Situation und ich vermute auch, dass die dachten ich habe wesentlich mehr Alkohol im Blut. Was trotz allem Gott sei dank nicht der Fall war. 

HoneyBee90 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 20:37
@Crack

Ich hatte freie Wahl entweder pusten oder Bluttest. Ich habe mich zum pusten entschieden. Ich war auch nicht am torkeln und habe kein auffälliges Verhalten gezeigt.

TheGrow  09.07.2017, 20:40
@HoneyBee90

Wenn sie Dir alkoholbedingte Ausfallerscheinungen unterstellt hätten,

  • hätte man Dir zur Beweissicherung auch Blut abgenommen und
  • den Führerschein sichergestellt

Da aber keins von beiden geschehen ist, kommt da auch nichts nach. Siehe Hauptthread von Crack

lokooj  09.07.2017, 20:44
@HoneyBee90

"Pusten" ist ohnehin ungenau. Wenn wirklich ein Verstoß vorgelegen hätte, wäre man zur Wache zu einer genaueren Analyse gefahren.

TheGrow  09.07.2017, 20:45
@HoneyBee90

Ich hatte freie Wahl entweder pusten oder Bluttest

Das Angebot einen Atemalkoholtest durchzuführen, dient ja nicht nur dazu um Beweise für eine Trunkenheitsfahrt zu sammeln, sondern wie in Deinem Fall kann das Angebot auch dazu dienen Dich zu entlasten.

Hätte der Wert über 0,5 Promille betragen, hätte dieses letztendlich auch zu einer Blutentnahme geführt

Weder noch.

Wenn Bußgeld erwähnt wurde, hörts  sich nach einer Anzeige an, damit verbunden sehr wahrscheinlich Punkt(e).

Du hast die magische Grenze von 0,3  überschritten.

Durftest Du denn weiterfahren oder wurde die  die Fahrerlaubnis nicht einbehalten. Kommst Du mit nem blauen Auge und etwas Geld davon.

Kannst ja nächstes mal ein Taxi nehmen (ist allemal günstiger!) oder kein Alkohol konsumieren wenn Du unbedingt fahren willst. Die Grenzen werden schnell überschritten ohne das es einem bewust wird.

So bist Du immer auf der sicheren Seite.

Hast noch echt Glück gehabt, stell Dir vor einer wäre bei Dir hineingefahren, so hättest Du automatisch einen Teilschuld am Unfall, dann hättest Du noch mögliche Probleme mit der Haftpflichtversicherung.

Am besten immer nüchtern ans Steuer setzten oder eben mal ein Taxi nehmen.

Wenn Du so nett bist, kannst ja mal berichten wie es ausgegangen ist.

Viel Erfolg!

HoneyBee90 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 19:47

Ich sollte nicht weiterfahren und musste den Schlüssel auf der Wache lassen. Den sollte ich gegen Mittag wieder abholen was ich auch getan haben. Meinen Führerschein haben die mir zurückgegeben nach der Aufnahme der Personalien 

TW1920  10.08.2017, 22:46
@HoneyBee90

Wurde eine Blutprobe oder eine andere gerichtsverwertbare Messung durchgeführt? Die haben mittlerweile so spezielle Geräte.

Sollten die dich dazu aufgefordert haben, hast du hoffentlich abgelehnt?

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) 

3 Punkte Straftat  Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer im Straßenverkehr

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a)die Vorfahrt nicht beachtet,

b)falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c)an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d)an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e)an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f)auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g)haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

TW1920  10.08.2017, 23:01

Man poste irgendwas - Hauptsache ein Post. Oder wie ist dein Motto?

Es gibt weder 3 Punkte (maximal 2 noch), in dem Bereich ist es keine Straftat, Führerschein kann erst recht nicht entzogen werden in dem Fall (vor allem beim ersten Mal, bei Wiederholung sieht es allerdings anders aus), auch Freiheits- und Geldstrafe kommen bei 0,35 Promille nicht in Frage sondern in der dargelegten Situation könnten es nur 500€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte sein - da aber keine Ausfallerscheinungen dargelegt werden können -> auch nicht der Fall.

Und der 315c StGB hat nichts mit Alkohol zu tun. Wer lesen kann ist im Vorteil. Wenn würde erst 316 StGB in Betracht kommen, aber dafür müssen es mindestens 1,1 Promille sein... 

Auch wenn du Langeweile hast, erst nachdenken, recherchieren und dann posten.

dass es ab 0,5 Promilie erst brenzlig wird mit Fahrverbot

Das ist falsch, weil es auf die Situation ankommt. Wenn du Alkohol-bedingte Ausfallerscheinungen hast, bist du auch unter 0,5 Promille dran.

Wenn du keinerlei Ausfallerscheinungen hattest, und auch ansonsten nicht auffällig warst beim Betrieb deines Fahrzeugs im Straßenverkehr, solltest du kein Bußgeld bekommen, m.M. nach.

Da ich aber nicht weiß, warum die Polizei dich angehalten hat, ist eine Prognose schwer.

HoneyBee90 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 19:19

Ich vermute, dass ich angehalten worden bin, weil die Uhrzeit gepasst hat man kommt gerade aus dem Club und im Auto waren noch 3 andere Personen. Hat für die gepasst ok das sind Partygänger aus dem Club. Die Polizei wollte ursprünglich auch abbiegen war auf der entgegengesetzten Seite. Danach haben die umgedreht und sind uns gefolgt bis ich das Auto zum Stillstand gebracht habe. Ich wurde nicht mal mit Blaulicht angehalten oder rausgezogen.