Was kann gegen einen Anwaltsbrief wegen einer nicht bezahlten Rechnung machen, die man nie bekam?
Hallo Leute,
meine Mutter hat heute von einer Kanzlei ein Schreiben bekommen, dass sie eine Rechnung von einem Röntgeninstitut nicht bezahlt hat. Sie hat diese Rechnung aber nie bekommen, wie hätte sie diese also auch bezahlen sollen? Meine Mutter weiß jetzt nicht, was sie machen soll, denn um bei den Rechtsanwälten etwas auszurichten und mit diesen in Kontakt zu treten, braucht sie ja selbst einen Anwalt und Anwälte kosten bekanntlich Geld. Wenn sie jetzt bei dem Institut anruft und denen sagt, sie hätte nie eine Rechnung bekommen, die dort aber sagen, sie hätten eine rausgeschickt, wie ist das dann zu klären? Weil dann kann ja keiner der beiden was dafür, aber die Rechtsanwälte werden trotzdem sagen, dass meine Mutter diesen Betrag von 180 €(84 € davon allein für diese geldgeilen Anwälte) bezahlen muss. Was kann meine Mutter da also machen ohne jetzt einen weiteren Anwalt zu ihrer Verteidigung zu bezahlen?
7 Antworten
Erstmal ist ws ja nur beim Anwalt. Wie schon gesagt wurde einfach beim Institut anrufen und entschuldigen und das am besten schnell bevor weitere kosten entstehen sonst wird nämlich bald ein gerichtlichesmahnverfahren eingeleitet dann erwirken die einen Titel und können pfänden was alkes wieder mehr kosten bedeutet!
Anwälte sind nicht geldgeil. Sie machen ihre Arbeit, und dafür steht ihnen auch die Bezahlung zu.
Wenn Deine Mutter etwas in Anspruch genommen hat, von dem sie wusste, es kostet etwas, hätte sie sich vielleicht mal kümmern können.
Darauf hoffen, Rechnungen werden "vergessen", geht oft nach hinten los.
Auf jeden Fall sollte Deine Mutter bei dem Institut anrufen, sich entschuldigen und glaubhaft (!) versichern, die eine Rechnung bekommen zu haben. Vielleicht kann man sich ja einigen und es läuft auf einen Vergleich hinaus.
Anwälte rechnen nach gewissen Sätzen ab, die stellen keine Phantasierechnungen.
Wenn man eine Rechnung erwartet, und wenn keine Rechnung kommt, fragt man doch mal nach. Wir machen das zumindest so. Man muss doch mit einem gewissen Betrag rechnen, also erfragt man doch auch die Höhe der zu erwartenden Rechnung.
Das ist nicht ganz richtig. Auch Anwaltsrechnungen muss man überprüfen.
Rufen sie doch einfach bei den "ach so geldgeilen" Anwäklten an und erklären Sie ganz einfach, dass sie keine Rechnung erhalten hätte und um eine Zweitschrift bitte, die Sie dann berechtigtenfalls auch prompt bezahlen würden! Der Gläubiger muß schließlich seine Forderung belegen und nicht der Schuldner!
Das Problem ist, dass die Anwälte auf einen normalen Anruf und eine Aussage nicht reagieren werden ohne einen Anwalt
Sagt wer?
Das ist einfach so, ich sitze doch auch nicht vor Gericht ohne Verteidiger, denn da kann ich nur auf Mangel an Beweisen oder soetwas hoffen, ohne Anwalt bringt das nichts.
Mit einem Anwalt kann man sehr gut telefonieren. Sie geben auch Auskunft, inwieweit man sich einer Sache annehmen kann.
Anwälten ist nicht daran gelegen, jemandem das Leben schwer zu machen. Sie machen ihren Job.
"nicht reagieren werden"? Oder "nicht reagiert haben"? Warum sollte man nicht versuchen können einen Anwalt anzurufen?! Wenn es DANN nicht klappt, kann man weiter reden / fragen / reagieren ;o)
Dann schreiben Sie denen doch einfach in der vorbezeichneten Weise!
Ich habe nicht alles gelesen, aber ... Wurde der Betrag nach Rechnungsstellung gar nicht angemahnt? Ich habe sehr viel mit Ärzten zu tun ... Kamikaze Bienchen ... Aber noch nie habe ich erlebt, dass eine Rechnungseintreibung sofort an Anwälte übergeben wurde! Erscheint mir ehrlich gesagt etwas fragwürdig!
Natürlich wäre für mich der erste Weg ANRUF in der Kanzlei - Internet - Impressum oder eben "steht alles auf dem Briefkopf"
Wenn die Mutter Privatpatientin ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass 180€ nun tatsächlich das großeDrama darstellen!
Wenn doch, und sie ist Mittelos, dann Prozesskostenilfe beantragen. Aber auch da wird wohl bei der Höhe des Betrages keine Option bestehen! Ich würde den Betrag einfach zahlen, den Ärger runter schlucken und nächstes Mal besser aufpassen. Gegebenenfalls nachfragen "wo bleibt meine Rechnung?"
In dem Fall sehe ich "geldgeile Anwälte" nicht gegeben - obwohl ich gerade selber NICHT auf gutem Fuß mit ihnen stehe - Sie wurden beauftragt und 84€ sind angemessen für eine Aufforderung zur Zahlung.
Einspruch einlegen - es war kein Einschreiben sonst hätte sie es erhalten also kann sie da auch anrufen - eine längere Frist aushandel - denn es war nicht ihre schuld - wichtige Rechnungen brauchen eine gegenbestätigung ..
Macht euch keine sorgen deine Mutter liegt im recht - sollte sie die anderen verklagen und gewinnen - bei so einem Fall wahrscheinlich könnte das Geld im besten Fall von dem Angeklagten erstattet werden - meine Erfahrung - aber lass sie erst mit ihnen sprechen - höflich und gefasst - sie schafft das :)
Eine Rechnung muss nicht per einschreiben verschickt werden. Und Einspruch kann man nur gegen das gerichtliche mahnverfahren einlegen was dann aber eine Verhandlung bedeuten wird wo es nicht gut aussieht da sie ja leistungen in ansoruch genommen hat...
Wichtige Rechnungen brauchen eine Gegenbestätigung? Seit wann das?
Rechnungen werden nicht per Einschreiben versandt, sie gehen den ganz normalen Postweg.
Die Mutter ist mitnichten im Recht. Sie ist eine säumige Zahlerin und so wird sie auch behandelt.
Sind ja auch nicht alle Anwälte, nur als Anwaltskosten für einen einzelnen Brief + ein bisschen rechnen 84€ zu verlangen, finde ich schon dreist. Wofür soll sie dich denn entschuldigen? Wenn sie von denen gesagt bekommt, dass sie eine Rechnung kriegen wird und dann keine kriegt, kann sie doch nichts dafür, also kann sie sich auch nicht drum kümmern.