Was kann für eine Strafe beim Betreten von Privatgelände sein?

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Hallo. Da bekommst du wenn du angezeigt wirst, eine Besitzstörungsklage. Das heißt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, und/oder eine Geldbusse. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

mfg gunz1997

gunz1997  22.05.2013, 18:35

Vielen Dank für die hilfreichste Antwort.

liebe Grüße

Dazu guckt man ins Strafgesetztbuch. Unter § 123 StGB steht über Hausfriedensbruch:

"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Allerdings ist es ein Atragsdelikt. Und wenn du nur mal kurz drauf warst und nichts gemacht weiter gemacht hast (z.B. Ball über den Zaun geflogen und du hast ihn mal schnell geholt) wird das auch nicht weiter verfolgt werden wegen Geringfügigkeit.

Platzverweis vom Polizisten, wenn das dann wieder vorkommt kann eine Anzeige eingereicht werden.

Hausfriedensbruch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Zumindest Hausfriedensbruch !!