betreten der bahngleise verboten ignorieren

10 Antworten

§ 315 StGB

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet, 3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder 4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt, a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder 2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle:

Strafgesetzbuch

Das bleibt möglicherweise nicht nur bei Hausfriedensbruch - schnell kann da auch die Straftat Gefährdung des Schienenverkehrs dazu kommen. Und dann geht es finanziell und strafmäßig so richtig in die Vollen.

Lies dazu das hier:
Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 64b EBO und werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes von der Bundespolizei mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeld belegt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnanlage

Wie blöd kann man nur sein (entschuldige den Ausdruck) und die Gleise absichtlich überschreiten. Womöglich noch ohne zu schauen ob ein Zug kommt. Nur schon in der Schweiz passieren auf diese Art jährlich mehrere tödliche Unfälle. Da habe ich immer grosses Mitleid mit dem Lokführer (er kann keinen Millimeter ausweichen und der Bremsweg ist sehr lang) und allen beteiligten Personen.

Schlimmstenfalls der Tod, aber da wirst ned nur du getötet/schwer verletzt!

Zumindest der Lokführer wird nen Schock bekommen und die Bilder nie wieder vergessen. Im schlimmsten Fall entgleist der Zug und es werden viele unschuldige Menschen verletzt/getötet.

Das ist es alles ned wert nur weil du zu Faul bist zur nächsten Unterführung zu gehn oder es als tolle Mutprobe siehst auf den Gleisen spazieren zu gehen.

Also tus weder m Lokführer, noch den Zuginsassen, noch der Polizei, Feuerwehr und m Rettungsdienst an.

Was du für ne Strafe zu erwarten hast wen de erwischt wirst weis ich ned genau, außer das es verdammt teuer wern kann.

LASS ES EINFACH!