Was kann einem Mieter passieren wenn er das Wassergeld nicht sofort nach Eingang der Rechnung bezahlt?
Wie lange hat man Zeit ? Kann einem der Vermieter kündigen oder sogar das Wasser abstellen ? Welche FRist gibt es da? Was ist wenn man nicht die ganze Summe auf einmal bezahlt , sondern es aufteilt? Darf der Vermieter die Wasseruhr persönlich ablesen oder muss das eine Firma machen? Die Abrechnung kommt auch nur vom Vermieter , da steht der Verbrauch drauf .....so was könnte auch jjeder schreiben.Ist das so in Ordnung?
2 Antworten
Wasserverbrauch gehört zu Betriebskosten. Über die Vorauszahlungen dafür ist jährlich abzurechnen.
Was steht hier dazu im Mietvertrag? Wieso verlangt der Vermieter die Wasserkosten separat?
Danke für Info.
Der Vermieter muss dir auf Verlangen die Originalrechnung vorlegen. Aus ihr gehen die Anfangs- und Endstände des Abrechnungszeitraumes hervor und die Berechnung anhand der Satzung des Versorgers.
Es geht also nicht, dass der Vermieter was ausrechnet und das nicht belegen kann. Nur Originalrechnungen dienen als zulässiger Beleg.
Ist die Rechnungslegung in Ordnung, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen zu begleichen, ansonsten wäre die Zahlung verfristet.
Wenn du finanziell überfordert bist, kannst du um Ratenzahlung bitten.
Wenn du keine monatlichen Abschläge zahlst, lege monatlich einen passenden Betrag zurück, dann hast du zum Stichtag das Geld zur Verfügung.
Sofort das Wasser abstellen wird er nicht, wenn Du sonst immer pünktlich zahlst. Erstmal muss eine Mahnung kommen, dann eine Androhung zur Sperrung.
Ansonsten schau mal in Deinen Mietvertrag. Da sollten doch Regelungen eingetragen sein.
Wir bezahlen sonst keine Nebenkosten , nur eben einmal jährlich Wassergeld .