Was ist, wenn man beim Schwarzangeln erwischt wird. Womit hat man dann zu rechnen?
wenn ich mit ein paar freunden des spaßes halber an einem fluss angel, worraussichtlich noch nichtmal was fange, und dann erwicht werde von einem zuständigen, mit welcher strafe muss ich dann rechnen? ich meine jetzt nicht die höchststrafe o. Ä. , die strafe die in diesem beschriebenen fall angemessen ist.
18 Antworten
Schwarzangeln ist keine Kleinigkeit
Die Ausübung der Fischerei und damit auch der Angelfischerei ist im Freistaat Thüringen im Fischereigesetz und in der Fischereiverordnung geregelt.
Wer die Fischerei mit der Handangel ausüben möchte muss nach den oben genannten Dokumenten Bedingungen erfüllen und Bestimmungen einhalten, um nicht eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zu begehen. Ordnungswidrigkeiten in der Fischerei können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geahndet werden. Die Fischwilderei oder das Schwarzangeln ist eine Straftat, bei der das deutsche Strafgesetzbuch in Anwendung kommt. Nach § 293 des Strafgesetzbuches wird derjenige der unter Verletzung eines fremden Fischereirechtes oder Fischereiausübungsrechtes unberechtigt fischt - schwarzangelt- mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Des Weiteren kann eine zukünftige Erteilung des staatlichen Fischereischeines, der Voraussetzung für den Erwerb des Erlaubnisscheins zum Fischfang ist, durch die unteren Fischereibehörden versagt werden.
Das Ausüben des Angelns nach Gesetz und Recht in Deutschland erfordert folgende Papiere.
Erstens den staatlichen Fischereischein, der nach einer bestandenen Prüfung durch die zuständige untere Fischereibehörde oder Verwaltungsbehörde ausgestellt wird.
Zweitens den Erlaubnisschein zum Fischfang für das zu beangelnde Gewässer, der von dem Besitzer des Fischereirechtes bzw. Fischereinutzungsberechtigten des Gewässers als Tageskarte oder bis zum Zeitraum eines Kalenderjahres käuflich erworben werden kann.
Die Vorlage und Registrierung der staatlichen Fischereischein-Nummer ist beim Erwerb des Erlaubnisscheines zum Fischfang Vorschrift. Das Einhalten dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Fischereiaufseher am Gewässer kontrolliert.
Einigen Bürgern scheinen diese gesetzlichen Bestimmungen nicht so richtig bewusst zu sein oder sie sehen einen besonderen Reiz darin diese zu umgehen. Bei Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Personen ihr Angelerlebnis fluchtartig beenden, um sich der Kontrolle zu entziehen. Bei der Aufnahme der Beweissicherung und den durchgeführten Belehrungen wird dann von diesen Personen der Standardsatz geäußert: „ Das habe ich nicht gewusst.“ Aber auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Jeder Bürger hat das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage einer abgeschlossen Qualifizierung und bestandenen Fischerprüfung zu moderaten Preisen den staatlichen Fischereischein zu erwerben. Er kann dann mit Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang als freier Angler oder in einem Angelverein organisiert dem Fischwaidwerk ordnungsgemäß nachgehen, denn Schwarzangeln lohnt sich nicht.
z. B.
mit ca 200 € und es kommt zu zu einer anzeige vor dem staatsanwalt. wenn es das erste mal ist wird die anzeige aber in der regel fallengelassen.
alter ich würde dir raten so einen miest nicht in den kopf zunehmen also schwarzangeln ist wie schwarzfahren also besser in ein land oder so fahren oder sich informieren ob es bei euch im bundesland oder land einen touristenschein gibt also nicht mehr ans schwarzangeln denken ich muss ehrlich sagen bevor ich den angelschein gemacht hab hab ich auch schwarzgeangeln bis ich (erwischt) wurde aber der typ von der Gewässeraufsichtsamt hat ein auge zugedrückt und ich musste den angelschein machen (war ein abmachung mit dem typ ich mach den angelschein und er vergisst das mit schwarzangeln) also besser den schein machen und viel spaß
Das kommt drauf an, wie alt ihr seid. Ich war früher fast jeden Tag mit meinen Kumpels beim Angeln, wenn uns jemand gesehen hat und den Anschein eines Kontrolleurs gemacht hatte, dann sind wir schnell abgehauen. Ein paar mal kam auch die Wasserschutzpolizei aber bis die angelegt haben ist man auch über alle Berge ;-)
Mit einer Strafanzeige wegen Schwarzangels,das ist wie Wildern,beschlagnahme deiner Ausrüstung und wenn du im Besitz einen Jahresfischereischein bist, bekommste den auch abgenommen....