Strafe beim Angeln ohne Schein?!

12 Antworten

Es ist Fisch- Wilderei; d. h. das wird genauso geahndet als wenn Du wildern würdest (Wildtiere z. B. im Wald nachstellen) außerdem ist man damit "vorbestraft" und bekommt noch weitere Probleme bei den Verwaltungsbehörden z. B. bei der Erteilung od. Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, Haltererlaubnis von Kampfhunden etc.. Dabei ist es unerheblich ob man einen Fisch gefangen hat oder nicht. Allein die Tatsache, dass das man mit dem verwendeten Gerät in der Lage wäre einen Fisch (Krebs etc.) zu fangen erfüllt den Tatbestand.

Tipfisch  20.02.2011, 13:29

Da stimme ich zu -ist eine schöne Ergänzung!

kleineeva hat da Recht -so siehts aus laut StGB!

Wenn nun noch Fische gefangen attest -ohne Schein- dann kommt ggf aber noch Diebstahl hinzu(bei stehenden Gewässern ohne Zu-, o der Ablauf) und die Tierquälerei.

Also nochmal 2 Straftatbestände -wirst alles im StGB finden.

Es kann also wirklich richtig bitter werden, sollte es zu einer Verhandlung kommen.

Tipfisch  14.02.2011, 09:28

Meinte kleineva...

locker 1000 euro

Mitchi7 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 22:20

Boah, heftig wegen ein paar Fischen!

Petze  13.02.2011, 23:04
@Mitchi7

ja ganz schön teuro, aber muss so sein.

aktuell lohnt es sich zu verfolgen, welche strafe für offensichtliches angeln ohne fischereischein die prominenten rapper sido und bushido in berlin zu erwarten haben. falls sie am ende nicht doch ein guter anwalt aus der sache rausboxt:

http://www.mein-biss.de/newsallgemein/prominente-schwarzangler/

ansonsten gilt laut stgb Fischwilderei § 293 als Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrecht, wenn jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. "Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

in kursen für den fischereischein ist meist von mind 1000 euro die rede, zusätzl wird natürl das angelgerät eingezogen... es sei denn, man ist diplomat und genießt immunität: wie der nordkoreanische botschafter. der wurde jetzt auch in berlin erwischt und kommt straffrei davon.

§ 293 Fischwilderei

Da musst du wenn du erwischt wierst schin tief in die tasche greifen (das ist nähmlich schwarzangeln)