Was ist der Untschied zwischen "verboten" und "nicht gestattet"?
in der hausordnung der DB steht das Fahrradfahren auf dem Gelände nicht gestattet ist. In anderen Hausordnungen steht aber immer das es verboten ist. Was ist denn rechtlich der Unterschied?
8 Antworten
Ein Verbot bezieht sich auf eine Norm, ein Nicht-Gestatten setzt voraus, dass jemand eine Verfügungs-/Bestimmungsmacht hat. So sollte es eigentlich sein. Leider können geschätzt 2% aller in deutschsprachigen Ländern lebenden Menschen richtig Deutsch. Und daher werden die beiden Terme auch synonym verwendet.
eigentlich keiner - verboten ist verboten. die steigerungen sollen nur die "wichtigkeit" des verbots unterstreichen
Ein Verbot kann geahndet werden (Anzeige). Ein "Nicht gestattet" wird mit einer Ermahnung abgetan.
wenn ich bei Wiki schaue ( http://de.wikipedia.org/wiki/Verbot) ist ein Verbot eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung.
Nicht gestattet - ist evtl. juristisch kein Verbot - ich erlaube es halt nur nicht....
Könnte mir vorstellen, dass das ein rechtlicher Unterschied ist. Aber wissen, weiß ich es nicht
Gut erkannt, ich war leider ein paar Sekunden langsamer ;)
Ein Verbot ist "strafbewehrt", soll heißen, es gibt irgendeine Strafe.
Nicht gestattet ist nicht zwingend strafbewehrt, kann aber anderweitige Auswirkungen haben z.B. ein Hausverbot in einer Kneipe etc..