Was ist eine Niederschrift und ein Eröffnungsprotokoll. Von wem bekomme ich dass und wie lange dauert sowas?

4 Antworten

In einem Eröffnungsprotokoll wird die Eröffnung eines Testaments oder Erbvertrags protokolliert. Ein anderes Wort hierfür ist auch Eröffnungsniederschrift. Zuständig ist das Nachlassgericht. Die Erteilung einer beglaubigten Abschrift geht schnell, wenn die Eröffnung bereits stattgefunden hat.

Schlicht eine Kopie des hinterlegten Testaments mit einer Erklärung, warum und vom wem es amtlich eröffnet wurde, die an alle gesetzlichen Erben sowie testamentarisch Begünstigten vom Nachlassgericht verschickt wird.

Die besteht bei manchen Nachlassgerichten in einem Stempel mit Namenszeichen auf der Kopie.

Je nach Arbeitsanfall der NLG sind hier Monate kein Ausnahmefall.

Entscheidend, etwa  für Ausschlagung oder Pflichtteilsanspruch wäre der Zugang des (nicht-)begünstigenden Testaments.

G imager761

Es gibt offenbar ein Testament, das eröffnet werden soll ...

http://www.erbrecht-einfach.de/testament-nach-tod/testamentseroeffnung.html

Sofern das Testament nicht bei Gericht, sondern bei einem Notar
hinterlegt wurde, eröffnet er den Letzten Willen. Die
Testamentseröffnung an sich bezeichnet dabei lediglich den Vorgang, bei
dem das Testament verlesen wird.

Ich habe 9 Wochen nach Todestag meiner Mutter das Eröffnungsprotokoll und die Niederschrift bekommen, ohne Vorladung der Beteiligten.

Es ist unterschiedlich, wie lange es dauert.