Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem strengen und den gemilderten Niederstwertprinzip?

1 Antwort

Das strenge Niederstwertprinzip findet Anwendung beim Umlaufvermögen § 253 Abs. 4 HGB. Demnach müssen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (z.B. Handelswaren) zwingend auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden, wenn der Marktpreis zum Bilanzstichtag gesunken ist.

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verbleiben hingegen in der Regel für längere Zeit in einem Unternehmen (z.B. Maschinen, Grundstücke, Fuhrpark). Daher schreibt das Handelsrecht strengere Kriterien vor, wann ein derartiges Wirtschaftsgut außerplanmäßig abgeschrieben werden kann. Eine außerplanmäßige Abschreibung darf hier nur vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist -> gemildertes Niederstwertprinzip § 253 Abs. 3 HGB:

vodkasosa 
Beitragsersteller
 09.12.2017, 19:53

Danke für die Antwort, aber das hilft mir leider nicht zu verstehen was genau jetzt der Unterschied von beiden ist.

Stoertebeker91  09.12.2017, 20:19
@vodkasosa

streng = du MUSST sofort, ohne wenn und aber
gemildert, erst wenn vorausichtlich dauerhaft, dann auch sofort und ohne wenn und aber.

Als Beispiel Finanzanlage X gekauft für 10 im UV. Wert der Finanzanlage am Bilanzstichtag 7, Wertansatz strenges NWP 7.

Gleicher Sachverhalt, aber die Finanzanlage im AV, gemildertes NWP lässt auch den Ansatz von 10 zu, wenn die Wertminderung nicht dauerhaft ist. Auf die Ausnahmeregelung, die es ermöglicht hier auch bei nicht dauerhaften Wertminderungen auf den Marktpreis abzuschreiben lasse ich bewusst außer Acht, da es hier nur um das Modell zum Verstehen geht.