Was ist der Ursprüngliche Rechnungsbetrag (Bwr)?

3 Antworten

Die 1.213,80 sind schon der Endbetrag incl. der Verzugszinsen. Allerdings darfst du nicht einfach annehmen, dies seien 110%, hier liegt dein Fehler. Die 10% Verzugszinsen sind ein Zinssatz, der für das ganze Jahre gilt. Berechnet werden hier die Zinsen aber nur für 73 Tage. Rechnen darfst du nun selbst.

cooleDame 
Beitragsersteller
 29.06.2017, 14:41

Achso, aber irgendwie stehe ich gerade auf dem schlauch, wie berechne ich den die 10% Verzugszinsen von den 73 Tagen?

Tannibi  29.06.2017, 14:53
@cooleDame

Wenn die wirklich von 365 Tagen ausgehen
und die 10% p. a. sind, rechnest du 73/365 = 0.2
und multiplizierst die 10% damit, also 2%.
Du hast dann nur noch 102%, also
1.213,80€/102*100 = 1190€

Wenn der ursprüngliche Rechnungsbetrag Ko war und dieser mit p = 10% Jahreszinsen über eine Zeitraum von t = 73 Tagen belastet wurde, dann gilt für den Endbetrag Ke = 1213,80 € der Rechnung die Formel:

Ke = Ko(1 + (p/100)*(t/365))   wobei t in Tagen und p in % einzusetzen ist.

Da Ko gesucht wird, stellt man nach Ko um und erhält:
Ko = Ke/(1 + (p/100)*(t/365)) = 1213,80/(1 + (10/100)*(73/365))
Ko = 1190

Der ursprüngliche Rechnungsbetrag war also 1.190,00 €

Tatsache ist dann schon, dass die 1.213,80  € der Gesamtbetrag ist, also einschließlich Zinsen... Trotzdem passt das mit den 110% eher nicht, weil Du ja nur für die 73 Tage Zins bezahlst... Das ist übrigens genau 1/5 eines Jahres, nur als Ansatzpunkt... ;-)

cooleDame 
Beitragsersteller
 29.06.2017, 15:25

Die Aufgabe stand so im Buch :-D

Tannibi  29.06.2017, 14:42

Allerdings werden Zinsen auf ein 360-Tage-Jahr gerechnet.

schwarzwaldkarl  29.06.2017, 14:43
@Tannibi

in dem Fall garantiert nicht, da mache ich jede Wette.. ;-)

MImameflo  29.06.2017, 14:48
@Tannibi

Ich habs mal schnell durchgerechnet, die gehen tatsächlich von 365 Tagen aus. Was ist nur aus dem Rechnungswesen geworden...

schwarzwaldkarl  29.06.2017, 14:50
@MImameflo

es ist halt in dem Fall wesentlich einfacher zu rechnen...  ;-)

Tannibi  29.06.2017, 14:55
@schwarzwaldkarl

Man hätte natürlich auch 72 Tage nehmen können...

MImameflo  29.06.2017, 14:57
@Tannibi

Guter Einwand, evtl. hat sich die Erstellerin der Frage ja vertippt ;-)

schwarzwaldkarl  29.06.2017, 15:00
@MImameflo

jetzt spekulieren wir mal, ob der Lehrer die Frae falsch gestellt hat oder aber der Schüler falsch abgeschrieben hat  ;-)