Was ist der Ursprüngliche Rechnungsbetrag (Bwr)?
Ich habe folgende Aufgabe: Leide rhaben Sie die Rechnung xy vom 6.3. für die Lieferung von Hemden nich nicht beglichen. Wir belasten Sie daher mit 10% Verzugszinsen für 73 Tage und bitten Sie, umgehend 1.213,80€ auf unser Bankkonto zu überweisen.
A: Ermittle den Ursprünglichen Rechnungsbetrag.
Sind die 1.213,80€ nur die Verzugszinsen oder die Verzugszinsen zusammen mit dem Rechnungsbetrag? Ich dachte eigentlich das der Betrag beides is also 110% entspricht, aber wenn ich auf 100% rechne um den ursprünglichen Rechnungsbetrag herauszufinden kommt eine Periodenzahl raus, was mich etwas stutzig gemacht hat.
3 Antworten
Die 1.213,80 sind schon der Endbetrag incl. der Verzugszinsen. Allerdings darfst du nicht einfach annehmen, dies seien 110%, hier liegt dein Fehler. Die 10% Verzugszinsen sind ein Zinssatz, der für das ganze Jahre gilt. Berechnet werden hier die Zinsen aber nur für 73 Tage. Rechnen darfst du nun selbst.
Wenn die wirklich von 365 Tagen ausgehen
und die 10% p. a. sind, rechnest du 73/365 = 0.2
und multiplizierst die 10% damit, also 2%.
Du hast dann nur noch 102%, also
1.213,80€/102*100 = 1190€
Wenn der ursprüngliche Rechnungsbetrag Ko war und dieser mit p = 10% Jahreszinsen über eine Zeitraum von t = 73 Tagen belastet wurde, dann gilt für den Endbetrag Ke = 1213,80 € der Rechnung die Formel:
Ke = Ko(1 + (p/100)*(t/365)) wobei t in Tagen und p in % einzusetzen ist.
Da Ko gesucht wird, stellt man nach Ko um und erhält:
Ko = Ke/(1 + (p/100)*(t/365)) = 1213,80/(1 + (10/100)*(73/365))
Ko = 1190
Der ursprüngliche Rechnungsbetrag war also 1.190,00 €
Tatsache ist dann schon, dass die 1.213,80 € der Gesamtbetrag ist, also einschließlich Zinsen... Trotzdem passt das mit den 110% eher nicht, weil Du ja nur für die 73 Tage Zins bezahlst... Das ist übrigens genau 1/5 eines Jahres, nur als Ansatzpunkt... ;-)
Die Aufgabe stand so im Buch :-D
Allerdings werden Zinsen auf ein 360-Tage-Jahr gerechnet.
in dem Fall garantiert nicht, da mache ich jede Wette.. ;-)
Ich habs mal schnell durchgerechnet, die gehen tatsächlich von 365 Tagen aus. Was ist nur aus dem Rechnungswesen geworden...
es ist halt in dem Fall wesentlich einfacher zu rechnen... ;-)
Man hätte natürlich auch 72 Tage nehmen können...
Guter Einwand, evtl. hat sich die Erstellerin der Frage ja vertippt ;-)
jetzt spekulieren wir mal, ob der Lehrer die Frae falsch gestellt hat oder aber der Schüler falsch abgeschrieben hat ;-)
Achso, aber irgendwie stehe ich gerade auf dem schlauch, wie berechne ich den die 10% Verzugszinsen von den 73 Tagen?