Was ist der Unterschied zwischen einem Geschäftsführer und einem Geschäftsstellenleiter? Und welche
Was ist der Unterschied zwischen einem Geschäftsführer und einem Geschäftsstellenleiter?? Und welche Tätigkeiten übernimmt der Geschäftsstellenleiter???
3 Antworten
Geschäftsführer sind für die Firma oder bei größeren Firmen für Teilbereiche zuständig und verantwortlich. Geschäftsstellenleiter ist genau das, was der Name schon sagt: Eine Firma hat mehrere Geschäftsstellen bspw. ein Zeitungsverlag hat in verschiedenen Städten Geschäftsstellen, in denen die Abonnenten und Kunden ihre Angelegenheiten erledigen können, wie z.B. alles ums Zeitungsabonnement, Bücher kaufen, Tickets kaufen, Anzeigen aufgeben etc. Geschäftsstellenleiter sind dafür zuständig, dass die Arbeit im kleinen (Geschäftsstelle) gut und reibungslos läuft. Sie müssen auch die Geschäftsstelle gegenüber ihren Vorgesetzten (Geschäftsführer) vertreten und sind auch für das Personal in den Geschäftsstellen zuständig.
Wenn er das gerne möchte, kann er das natürlich machen, ich kenne keinen, der das gerne machen würde. Vielleicht nur kurzfristig, wenn gerade kein anderer vorhanden ist.
Wieso sollte er es denn nicht gerne machen wollen?
Angenommen es gibt ein Unternehmen mit 4 Geschäftsleitern die alle in unterschiedlichen Lokationen sitzen... ist es denn dann nicht sogar von Vorteil, wenn die GL gleichzeitig G.stellenleitung ist?
Muss eine Präsentation darüber halten und daher stelle ich dazu so komplizierte Fragen... :-)) dann kann ich es einfach besser argumentieren
Geschäftsführer / in ist ein Amt. Als GeschäftsführerIn steht man einer Kapitalgesellschaft vor (z.B. GmbH) oder wird durch den Vorstand eines Vereins eingesetzt. Als GeschäftsführerIn einer GmbH ist man nach außen hin vertretungsberechtigt und haftet auch für dieses Handeln. GeschäftsstellenleiterIn leitet nur eine (von mehreren) Geschäftsstellen. Diese Funktion hat üblicher Weise keine Vertretungsbefugnis - entsprechend auch geringere Haftung. Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund-Düsseldorf
Für den Geschäftsführer einer GmbH gilt das GmbH-Gesetz. Er ist in der Amtssprache ein sog. "Organ". Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen damit konform gehen und wenn mal keine (ausführlichen) Vereinbarungen getroffen sind, gilt das Gesetz. Seine Verantwortung gilt idR nach innen und nach außen, wenn sie nicht durch Vereinbarungen eingeschränkt ist. Die Verantwortung kann auch auf mehrere Geschäftsführer verteilt sein, die alleine oder gemeinsam verantwortlich sein können. Für Geschäftsführer von Vereinen gelten evtl. andere Regeln, da kenne ich mich nicht aus. Ein Geschäftsstellenleiter ist lediglich eine Führungsperson, da die Geschäftsstelle in der Regel keine eigenständige GmbH ist. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten werden nur durch den Anstellungsvertrag geregelt. Darüber hinaus muß er sicherlich besondere rechtliche Vorschriften beachten, zB wenn er eine Bank-Filiale leitet.
Ist es denn dann möglich, dass ein Geschäftsstellenleiter auch gleichzeitig ein Geschäftsführer ist?!