Was ist der Unterschied zwischen Besitzentziehung, Besitzstörung und Diebstahl?
2 Antworten
Besitzentziehung und Besitzstörung sind Begriffe aus dem Zivilrecht. Sie sind in §§ 858, 861, 862 BGB geregelt. Die Besitzstörung ist jede Beeinträchtigung des Besitzes (z.B. Sachbeschädigung, Zuparken eines Autos, Betreten eines fremden Grundstücks). Die Besitzentziehung beendet dagegen den Besitz. Die Grenzen zwischen Besitzstörung- und Besitzentziehung sind fließend.
Der Diebstahl gem. § 242 StGB ist dagegen eine Straftat. Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder Diebstahl eine Besitzentziehung ist. Jedoch setzt der Diebstahl - im Gegensatz zur Besitzentziehung - zusätzlich noch die Absicht der rechtswidrigen Zueignung voraus, also den Willen dem Eigentümer die Sache auf Dauer vorzuenthalten und zumindest vorübergehend zu benutzen.
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