Darf Tagfahrlicht zusammen mit Standlicht brennen?
Dürfen am Auto während der Fahrt das nachgerüstete Tagfahrlicht und normales Standlicht zusammen brennen, auch wenn die LED`S nicht dimmbar sind und wenn nicht warum nicht?
4 Antworten
Nein Tagfahrlicht darf nur einzeln leuchten.
Sobald du die Scheini's einschaltest, MUSS das TFL ausschalten..
Soweit ich informiert bin, sollen tagsüber eben nur die LED-Tagfahrlichter brennen (is' ja auch doppelt gemoppelt!)
Warum - K. A.! Da ham'se halt wieder mal so'n Erlass oder Gesetz rausgebracht!
Hallo,
also zu der eigendlichen Frage mal. Nein es darf keine andere Beleuchtung (z.B. Begrenzungsleuchten (Standlicht) brennen wenn das Tagfahrlicht leuchtet. Siehe dazu auch ECE-R48 Nr. 87. Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden! STVO § 17. Nebelscheinwerfer in Kombination mit Standlicht darf unter Umständen gefahren werden aber auch nur wenn das Abblendlicht einen defekt aufweißt!
Mit Standlicht darf nicht gefahren werden
@ allocigar:
Das ist falsch!
Nebelscheinwerfer dürfen nur benutzt werden wenn auch das Fahrlicht eingeschaltet ist!
das ist definitiv nicht so! Das solltest Du aber auch schon in der Fahrschule gelernt haben! Nebelscheinwerfer dürfen definitiv i. V. mit Standlicht gefahren werden! lies mal hier Punkt (3) http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php
ist so nicht ganz richtig: es muß heißen: mit AUSSCHLIEßLICH Standlicht darf nicht gefahren werden. Denn bei Abblend/Fernlicht brennt das Standlicht normalerweise auch zusätzlich mit, insofern wäre es interessant, ob es bei Tagfahrlicht erlaubt ist - normal brennt es aber hier nicht mit (also beim Werkseinbau). Im Übrigen: auch in Verb. mit Nebelscheinwerfern darfst Du mit Standlicht fahren (natürlich nur bei schlechten Sichtverhältnissen)