Hallo; Habe eine Frage zr Umsatzsteuerpflicht: Ein Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von 14.000 Euro schreibt eine Rechnung über ausgeführte Arbeiten. Laut §19 UStG Umsatzsteuerfrei, heißt, die Rechnung kann erstmal brutto für netto gestellt werden.
Was passiert, wenn der Kleinunternehmer Material einkauft, und diese dann an den Auftraggeber weiterverkauft ? Beispiel: Elektroarbeiten (Kabelverlegung) ausgeführt, Arbeitsleistung 1.000 Euro. Das dafür benötigte Elektromaterial kauft der Kleinunternehmer für 500 € netto (595 € Brutto) ein, und möchte dies ohne Aufschlag weiterberechnen.
Ist dieser Betrag dann Umsatzsteuerpflichtig ? dann müßte der Bruttobertrag angesetzt werden, davon 19% USt., die wiederum beim zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden- quasi ein durchlaufender Posten.
Oder fällt wegen der Kleinunternehmerregelung gar keine USt an ?
Freue mich auf Antworten. Gruß Mike