Was dürfen die Polizisten bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle?
Moin Leute,
Es geht weniger um allgemeines, sondern direkt in Richtung Tuning.
Dürfen Polizisten eine Dezibelkontrolle, Höhenkontrolle usw einfach machen ?
Dürfen sie mich einfach ,,Grundlos'' anhalten obwohl ich keine OWi's begangen habe ?
Unter welchen Umständen dürfen Sie das Auto stilllegen ?
was darf ich wenn die Rennleitung sich ,, im Ton vergreift '', wurde nähmlich beim letzten mal angebrüllt und der Polizist hat förmlich damit gedroht mich stillzulegen.
Ist eine Mängelkarte Bußgeldstrafe oder die Direkte Stilllegung Ermessenssache, ich hatte US-Standlich und bekam 90€ + ein Punkt -> und er meinte er würde mich Stilllegen wenn ich anfangen würde zu diskutieren
und ändern sich die Regeln je nach Land ? Falls ja in diesem Fall NRW
Habe etwas gegoogelt und konnte nichts bestimmtes finden nur die allgemeinen dies dürfen sie ( Fahrzeug/ +Führerschein verlagen ) und dürfen sie nicht ( ohne richterlichen Beschluss Auto durchsuchen )
15 Antworten
Wenn die Rennleitung sich im Ton vergreift, könnte es auch am eigenen Auftritt liegen. Das solltest du bedenken.
Wenn offensichtlich technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, dann wird das näher geprüft. Die Polizei kann übrigens nicht stilllegen, aber die Weiterfahrt untersagen und durch eine Überprüfung des Fahrzeugs dafür sorgen, dass die Strassenverkehrsbehörde die Stilllegung anordnet.
Grundlos? Sobald sie dich anhalten, haben sie einen Grund. Sonst hätten sie dich nicht angehalten. Aber diese Logik des Handelns scheint dir nicht geläufig zu sein. Der Grund mag dir aus deiner Froschperspektive nicht immer gleich ersichtlich zu sein, ist aber wurscht, ob du den Grund erkennst oder nicht.
Doch, natürlich, sogar schon einige auf der uniformierten Seite mitgemacht. Der Grund ist: " Verdachtsunabhängige, zufällige Kontrolle", befohlen von einem Vorgesetzten. Und schon haben die Beamten einen Grund.
Das ist schon richtig aber einen Grund , sprich ein Fehler oder etwas nicht zugelassenes am Auto , was äußerlich auffällt und eine Kontrolle zur Folgehat gibt es schonmal ned !!
Deine Fragen lassen darauf schließen, dass Du nicht so gerne eine Lehre annimmst, oder ??
Natürlich dürfen die Polizisten Dezibel, Höhe usw. messen !
Nein, kein Polizist hält DIch grundlos an.
Wenn Du anfängst zu diskutieren, obwohl der Fall klar ist, dann werden die auch mal lauter, denn das kann man nicht ab.
Fazit: Es gibt Gesetze, die auch Du einhalten musst. Tust Du das nicht, kostet es Geld, Punkte und Nerven.
Ach ja, es liegt im Ermessen des Polizisten, Deine Karre bei Mängeln vorläufig aus dem Verkehr zu ziehen und dann evtl. still legen zu lassen.
Das kann schon bei einem zu lauten Auspuff passieren !!
Man muss sich einfach benehmen, Gesetze und Verordnungen einhalten
(z.B. Straßenverkehrsordnung) und dann kann man hier prima zurecht kommen.
Sie dürfen dich bei begründetem Verdacht anhalten und dein Fahrzeug überprüfen ob es verkehrstauglich ist (also ist diese Kontrolle nicht "grundlos"). Dabei eben auch die Lautstärke, die Höhe usw. messen und überprüfen ob alles in den Papieren eingetragen ist. Wenn dabei etwas entdeckt wird das nicht in Ordnung ist kann die Weiterfahrt u. U. untersagt werden bis die Mängel beseitigt sind. Liegt teilweise tatsächlich in einem gewissen Ermessensspielraum. Dies geht evtl. sogar soweit, dass eine Meldung zur Straßenverkehrsbehörde erfolgt und dein Auto tatsächlich stillgelegt wird.
Zur Wortwahl des Polizisten: wie man in den Wald hineinruft hallt es zurück (ohne dir dabei zu nahe treten zu wollen denn ich war nicht dabei)
grundsätzlich ja sie dürfen es,wenn dann durch zufall etwas entdeckt wird das nicht zulässig ist hast eben pech gehabt
Schonmal was von allgemeinen Verkehrskontrollen gehört , bei denen aus Zufall ab und zu ein Auto rausgezogen wird, dort gibt es meist nie einen Grund !!