Was darf ich schwärzen?
Hallo,
ich soll 3 Verdienstabrechnungen an die neue Vermieterin senden. Da ich nicht alle Daten preisgeben will, stellt sich die Frage welche Daten ich unkenntlich machen darf..
8 Antworten
Deine eigene Kontonummer, Deine Steuernummer sowie die Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage als auch Name der Krankenkasse würde ich mal sagen.
Es reicht wenn zu erkennen ist was Du monatlich ausgezahlt bekommst.
Hi,
eigentlich ist ja nur der Nettolohn wichtig und ich würde mal behaupten alles andere darf geschwärzt werden.
Streitpunkt Gehaltsnachweis "Der Mieter kann Nein sagen", erläuterte Hannemann. "Aber er muss dann damit rechnen, dass er die Wohnung möglicherweise nicht bekommt." Nicht klar geregelt ist, ob der Vermieter verlangen darf, sich für mehrere Monate einen Gehaltsnachweis ausstellen zu lassen. "Einen eindeutigen Anspruch darauf gibt es nicht", sagte Hannemann, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein ist.
wenn Du mehr wissen willst siehe Link
http://wirtschaft.t-online.de/mietrecht-was-der-vermieter-nicht-fragen-darf/id_21701510/index
Hier muß man fragen was der Vermieter haben will.
Wirklich verlangen darf der Vermieter nichts - einem die Wohnung vermieten braucht der aber auch nicht.
Im einfachsten Fall einfach die Kontoauszüge einscannen und mit einem Bildbearbeitungsprogramm alles verpixeln außer den Gehaltszahlungen.
Alternativ alles auf der Kopie gründlich schwärzen und dann noch mal kopieren. Kopieren und dann schwärzen alleine reicht nicht, denn Toner und Tinte reagieren unterschiedlich, kann man unter Umständen mit Verdünnung und/oder UV-Licht wieder lesbar machen! Am besten funktioniert ein "Goldstift" wie man den für Grußkarten benutzt, aber ein zweites mal kopieren ist sehr sicher und einfacher. Oder eben im Computer schwärzen oder verpixeln.
Wenn der Vermieterin das nicht reicht, dann muß man die Gehaltsabrechnungen einreichen, nur geben die eine ganze Menge an Infos preis was ja nicht sein sollte (Religion also Kirchensteuer usw.). Das kann man auch beim schwärzen zurückrechnen!
vielleicht kannst du dir ein verdienstbescheinigung ausstellen lassen und dieser deine vermieterin senden anstatt die abrechnungen.