Was darf ein Autowerkstatt in Rechnung stellen, wenn sie keinen Fehler gefunden haben?

8 Antworten

die Arbeitszeit kann in Rechnung gestellt werden, Es wird für Dich aber sehr schwer sein, zu überprüfen, wie viele Stunden wirklich an dem Auto gearbeitet wurde.

Du kannst jederzeit eine andere Werkstatt besuchen, aber evtl. beginnt das ganze dann von vorn.

Selbstverständlich dürfen die eine Rechnung stellen für ihre Arbeitszeit, auch wenn sie nichts finden. In der Rechnung muss detailiert aufgelistet werden, was sie gemacht haben. Da sind 500€ schnell zusammen.

 

Natürlich könnt Ihr Euer Auto abholen, es ist Euer Auto. Bissel anders wäre es, wenn es eine Garantiereparatur bei der Vertragswerkstatt wäre, aber selbst dann bleibt das Auto Euer Eigentum und Ihr könntet es abholen, um eine zweite Meinung zu bekommen, die dann aber auch wieder kostet.

Wenn Du nicht sagen kannst was repariert werden soll kann das sehr teuer werden. Du musst die Zeit für die Fehlersuche natürlich bezahlen. Du kannst jederzeit das Auto abholen und woanders hinbringen. Bezahlen musst Du aber auch dann.

Die können die aufgewendete Zeit in Rechnung stellen. Da ihr ja offensichtlich keine Vorgaben gemacht habt, sondern nur die Fehlersuche beauftragt habt, ist dem kein Limit gesetzt, solange sich das in einem vertretbaren Rahmen bewegt. 500 Euro werden so etwa 8-10 Stunden entsprechen und das ist ganz normal. Dass der Fehler nicht gefunden wurde ist zwar sicher enttäuschend, aber lange kein Grund, die bisher geleistete Arbeit nicht zu zahlen. Wenn euch das zuviel ist, hättet ihr das vorab limitieren müssen (max. 300 Euro oder max. 5 Stunden aufwenden).

nein leider nicht.......Oder kannst du es nachweisen? Falls ja mit denen sprechen.....falls dich nciht einleneken wollen gericht.....Aber sowas ist leider SEHR schwer nach zu weisen deshalb kannste es auch fast lassen ^^