Was bedeutet dieser Schlusssatz im Arbeitszeugnis?

11 Antworten

Hallo TaAKu,

grundsätzlich wird bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers in eine ordentliche und außerorentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterschieden. Hier greift das BGB (Bürgerliche Gesetztbuch). Anbei ein paar Erklärungen:

Ordentliche Kündigung

Geregelt in (§§ 620 Abs. 2 – 625 BGB,Kündigungsfristengesetz) Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Kündigungsfrist

Eine personenbedingte Kündigung wird dann notwendig, wenn der Arbeitnehmer die Betriebsabläufe negativ beeinflusst, eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn er diese Störungen durch sein wiederholtes Fehlverhalten verursacht. Die häufigste Ursache für eine ordentliche Kündigung sind jedoch betriebsbedingte Faktoren, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann, da sie sich aus der aktuellen Markt- oder Betriebssituation ergeben. Da sich eine ordentliche Kündigung an den im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Fristen orientiert, liegt eine bestimmte Zeitspanne zwischen dem Ausspruch der Kündigung und ihrem Eintritt.


Außerordentliche Kündigung

Geregelt in (§ 626 BGB) vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung

Im Gegensatz dazu tritt eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung in Kraft, ist jedoch das letzte Mittel und setzt meist zumindest eine Abmahnung durch den Arbeitgeber voraus. Dabei muss der fristlosen Kündigung ein schwerwiegender Grund zugrunde liegen, der auch im Kündigungsschreiben aufgeführt sein muss. Im Gegensatz dazu muss eine fristgerechte Kündigung auch auf Anfragen hin nicht begründet werden.

Betreffend deiner Frage zu der Schlussformel ist es in der Tat so, dass kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. In deinem Fall ist die Schlussformel nicht unbedingt als negativ zu werten, liegt in der Bewertung im Mittelfeld.

Hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

Gruß Chris0462

Achso das ist eine Kündigung. Normallerweise ist das doch in Ordnung das ist ein einfach Arbeitszeugnis damit du dich damit woanders bewerben kannst. Klingt doch blöd das da steht das du rausgeschmissen wurdest oder ich versteh das falsch.

Und Grund für Kündigung ist immer unterschiedlich ob du in der Probezeit warst oder nicht aber im Arbeitszeugnis sollte es net stehen.

Frag ihn einfach wegen der Kündigung warum den.

Das ist zunächst einmal weder positiv noch negativ, sondern eine Standardfloskel. Angegeben werden muss lediglich, wenn Du das Unternehmen auf eigen Wunsch verlässt oder Du (zum Beispiel in der Funktion eines Kassierers) aufgrund einer Unterschlagung / Straftat gekündigt worden bist. Verlässt Du das Unternehmen "in gegenseitigem Einvernehmen", ist dies in der Regel negativ ("Ihm wurde nahe gelegt zu gehen").

TaAKu 
Beitragsersteller
 26.06.2014, 20:05

Könnt ihr euch bitte alle einen? Weil ich dachte nicht das da eine Diskussion draus wird. Wenn ich nicht mal rechtlich gesehen ein Anspruch auf ein anderes Zeugnis habe, was kann ich da sonst tun?

Teppichdackel  26.06.2014, 19:04
Das ist zunächst einmal weder positiv noch negativ

Von wegen. Das ist mehr als eindeutig.

Hallo TaAKu,

jetzt mal ernsthaft ;)

XY verlässt unser Unternehmen zum xx.xx.xx. Wir bedanken uns fürdie Zusammenarbeit und wünschen XY beruflich und privat alles gute und viel Erfolg.

Auch wenn ein Zeugnis grundsätzlich nur im ganzen bewertet werden kann lässt sich sagen, dass diese Schlussformulierung üblicherweise für die Bestätigung einer deutlich unterdurchschnittlichen Wertung verwandt wird.

Muss der Arbeitgeber kein Grund für eine Kündigung angeben?

Nein, eigentlich darf er das ohne deine Zustimmung gar nicht. Auf dein Verlangen hin muss er den Kündigungsgrund wiederum benennen.

Der Arbeitgeber könnte im Fall einer ordentlichen Kündigung "aus innerbetrieblichen Gründen" formulieren. Im Fall einer fristlosen Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet , Gründe zu nennen, die zu Deiner fristlosen Kündigung geführt haben. Deiner Frage ist in keiner Weise zu entnehmen um welche Form der Kündigung es sich handelt, so dass Deine Frage hier etwas schwerer, als im anderen Fall, zu beantworten ist . Du hast innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, auf die Gründe zu bestehen, in dem Du Widerspruch gegen die unbegründete , fristlose Kündigung einlegst. Im Fall einer vereinbarten Probezeit allerdings, braucht der Arbeitgeber, wenn die Kündigung innerhalb der vertraglich aufgeführten Frist erging, keine Gründe zu nennen. Du hättest das selbe Recht in Anspruch nehmen können. Was das Arbeitszeugnis anbelangt, kannst Du auf ein unverfängliches Zeugnis bestehen. Aus diesem Zeugnis wird deutlich, dass Du mit geringem Erfolg Deine Arbeit verrichtet hast und man Dir im Privaten und Beruflichen mit geringen Chancen auf eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb , viel Erfolg wünscht. Hier wird auch die bisherige, erfolglose , private Seite versteckt angedeutet, was sich mehr als unverschämt anmutet. Liebe Grüße