Was bedeutet das, wenn ein Krankenwagen den Unfallort MIT Sirene verlässt?
Also viele fahren ja, nachdem sie den Verletzten "geborgen" haben, normal zum Krankenhaus. Gibts einen Unterschied, wenn sie mit Sirene zurückfahren?
11 Antworten
wenn mit Blaulicht und Martinshorn INS Krankenhaus gefahren wird dann ist allerhöchste eile geboten und es besteht zumeist Akute Lebensgefahr für den Patienten, z.b durch ein Polytrauma, im Krankenhaus steht dann schon ein ärzte team bereit und der Patient wird dann auch sofort behandelt. und am Rande mal erwähnt, es handelt sich dann um einen Rettungswagen. Krankenwagen fahren keine Rettung (keine ausrüstung vorhanden) sondern eher die Oma von einem KH ins andere.
Ja wenn sie mit Blaulicht zurückfahren muss die betroffene Person schnel zur Weierbehandlung ins Krankenhaus da im Kranken wagen nicht alle mittel zur Behandlung zur verfügung stehen z.b. bei Operationen die schnell durchgeführt werden müssen oder Antiseptika ( Gegengifte) verabreicht werden müssen.
Antiseptike sind keine "Gegengifte", sondern etwas zur Desinfektion. Was Du meinst, nennt man Antidot.
In diesem Fall ist die Betroffene Person so schwer verletzt, dass sie innerhalb kürzester versterben würde und daher so schnell wie möglich in ein KH muss. Dort wird dann meistens alles über den Schockraum abgewickelt. Wenn man nur ein kleines KH in der Gegend hat, dass mit den Verletzungen überfordert wäre, dann muss man entweder frühzeitig einen Hubschrauber anfordern (denn auch der Braucht einige Zeit, bis er am einsatzort ist) oder man fährt zur erstversorgung und Stabilisierung ins kh, und fordert den Hubi dann direkt zum KH an. Dann wird der Patient versorgt und kann dann (meistens) in einem einigermaßen Stabilen zustand in das nächste KH der Maximalversorgung verlegt und dort Operiert werden.
Eine andere Situation in der wir mit Sonderrechten das KH an fahren ist, wenn man aufgrund der Verkehrslage sehr lange brauchen würde um in das KH zu kommen. In diesem Fall ist der Patient zwar nicht in einem Kritischen Zustand, aber der RTW ist sehr lange nicht verfügbar, was bedeutet, das ein Fahrzeug von einer anderen Wache ausrücken müsste, das oft eine längere Anfahrtszeit hat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Linuxman
"Eine andere Situation in der wir mit Sonderrechten das KH an fahren ist, wenn man aufgrund der Verkehrslage sehr lange brauchen würde um in das KH zu kommen. In diesem Fall ist der Patient zwar nicht in einem Kritischen Zustand, aber der RTW ist sehr lange nicht verfügbar, was bedeutet, das ein Fahrzeug von einer anderen Wache ausrücken müsste, das oft eine längere Anfahrtszeit hat."
Das stimmt für den Regelfall nicht. Erst wenn ein konkreter (Notfall-) Folgeeinsatz anliegt, könnte die Leitstelle dies anordnen. Und auch dann wäre fraglich, ob du durch Fahren mit Sonderrechten was erreichst. Denn trotzdem musst du deinen Patienten ja fachgerecht im KH übergeben und dein Auto wieder einsatzbereit machen.
Zur weiteren Erklärung: Sonderrechte dürfen nicht für einen theoretischen, statistisch wahrscheinlichen Patienten in Anspruch genommen werden. p.s. Wäre das der Fall, müssten Fahrzeuge zu den Außenwachen im ländlichen Gebiet ja ständig mit Blaulicht zur Wache einrücken.
der verletzte bedarf schnellstmöglicher behandlung. um dies zu gewährleisten darf das sondersignal eingesetzt werden (notfall)
schliesslich reicht es nicht wenn der sanka schnell vor ort ist. der patient muss auch schnell wegkommen.
Eigentlich müssen sie beides anhaben. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Sie machen das Ding nur im kreuzungsberreich an oder wenns stockt weil das Ding auch nervt(ich kenn das von der Feuerwehr ) 2. Sie haben es eilig weil der verletzte schnell ins kh muss weil zb akute Lebensgefahr besteht
Seit wann muss man für Sonderrechte Horn und Lampen anhaben?
Nicht für Sonderrechte aber fährt zb ein krankenwagen über eine rote Ampel und hat nur Blaulicht und kein Horn und verursacht dabei einen Unfall kann es passieren das er eine teilschuld oder sogar die ganze Schuld an einem Unfall bekommt
Solltest du einen Unfall haben, meinetwegen im Kreuzungsbereich, hast du IMMER Teilschuld. Egal ob du was dafür kannst oder nicht. Wenn du nur mit Blau oder nur mit Horn bei Rot in die Kreuzung einfährst, dann wird dir die 100%ige Schuld zugeschrieben. Und für Sonderrechte MÜSSEN sowohl die Weihnachtsbeleuchtung als auch das Horn eingeschaltet sein. Einzeln hast du weder Sonder noch wegerecht. Blaulicht einzeln wird lediglich zur Absicherung von Unfallstellen verwendet.
Sonderrechte: Blaulicht an reicht aus
WEGERECHTE: dafür muss Blaulicht UND Martinshorn laufen.
Und bei einem Unfall hat man eh immer teilschuld wie linuxman schon erwähnte
Sonderrechte stehen einem aufgrund des Amtes oder der Funktion zu, die man erfüllt und sind gänzlich unabhängig von Wegerechten und irgendwelcher Beleuchtung oder Schallzeichen. Die hat auch der freiwillige Feuerwehrmann nach Alarmierung auf dem Weg zum Gerätehaus auf seinem Fahrrad oder der Polizist an der roten Fußgängerampel, wenn gegenüber plötzlich jemand anfängt, seinen Mitmenschen zu verpügeln. Für den Rettungsdienst sind sie allerdings fahrzeug-, nicht personengebunden.
Wege-"Rechte" sind etwas ganz anderes - und eigentlich gar keine Rechte. Dazu steht in der StVO nur: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an: "Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Das ist also eine Verpflichtung für alle anderen, aber kein Recht für den Fahrer des Blaulichtfahrzeugs. Er muss sich vielmehr erst vergewissern, dass die Mitverkehrsteilnehmer seine Signale wahrgenommen haben und sich danach richten. Rauscht er mit 50 Sachen über rot in die Kreuzung oder fährt mit 90 von links kommend an einer unbeschilderten Einmündung vorbei, ist er ganz klar dran, wenn's kracht.
Blaues Blinklicht allein darf eingesetzt werden zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden. Es hat keine Verpflichtung für andere Verkehrsteilnehmer zur Folge (außer der angemessenen Steigerung der Wachsamkeit etc., die jedes Gefahrenezeichen erfordert).
Noch fragen? Dann StVO §§ 35, 38 lesen!
Nur mit Horn? Wie geht das?
Ausser der KTW wird als Erstversorger alamiert. Dann fährt er mit sonderrechten. Und wenn es zum MANV kommt (was zum glück nicht oft der Fall ist) fährt auch mal der KTW das Polytrauma mit sonder in KH.