Darf die Polizei ohne Signal und Sirene schneller fahren als erlaubt.?
7 Antworten
Ja wenn sie mit Sonderrechten fahren laos zu einem Einsatz.
Zb ist es bei einem Einbruch sehr kontraproduktiv sich lautstark anzunähern.
Auch ich habe gestern zb Sonderrechte in Anspruch genommen also mit Überhöhter geschwindigkeit, Überholen usw
Warum?
Weil ich in der Freiwilligen Feuerwehr bin und unterwegs zum Einsatz war ich habe dan zwar Sonderrechte kann den anderen Verkehrsteilnehmern jedoch nicht verdeutlichen das ich sie habe mit der Polizei verhält es sich da ähnlich sie können sonderrechte haben und trotzdem gezwungen sein die Sondersignalanlage abzuschalten.
Sonderrechte hat die Polizei auch bei Ermittlungen zb ist es dann Bestandteil der Sonderrechte im absoluten Halteverbot zu Parken oder ähnliches.
Sie dürfen es, allerdings nur dann, wenn sie auf dem Weg zu einem Einsatz sind. Sie machen es aber auch ohne Einsatz, weil sie auf Vorbildfunktion pfeifen und ihre Vorrechte schamlos ausnutzen. Wie oft schon habe ich einen Polizeiwagen nachts kurz das Blaulich anmachen sehen, dann fuhr er über eine rote Ampel und machte das Blaulicht wieder aus, fuhr mit ganz normaler Geschwindigkeit weiter. Die hatten einfach keine Lust, auf "Grün" zu warten.
Ja... unter bestimmten Umständen.
Signal und Sirene geben der Polizei Wegerechte. Das bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Die Wegerechte geben der Polizei aber nicht das Recht, schneller als erlaubt zu fahren.
Um schneller als erlaubt zu fahren, gibt es die Sonderrechte. Sie befreien von den Regeln der StVO, also u.a. auch von der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ob die Polizei gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt, ist äußerlich nicht zu erkennen, weil sie weder an Blaulicht noch an Sirene gebunden sind.
An welche Bedingungen Sonderrechte und Wegerechte gebunden sind, steht in der StVO (§§ 35, 38).
Ja, da für sie der § 35 StVO gilt. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Der gilt unabhängig vom § 38 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html in dem das Fahren mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn geregelt ist.
Nein ... ausser die Situation erfordert es ... ( um keine Aufmerksamkeit zu erregen)