Was ändert sich nach der Probezeit?
Was genau ändert sich nach der Probezeit?
3 Antworten
Bei A- und B-Verstößen drohen keine Probezeitmaßnahmen mehr (Aufbauseminar, Verwarnung oder Fahrerlaubnisentzug*).
Falls du bereits 21 Jahre alt bist, entfällt außerdem das Alkoholverbot für Fahranfänger.
* Natürlich kann einem aus anderen Gründen noch die Fahrerlaubnis entzogen werden, aber eben nicht mehr auf Grundlage der Probezeitmaßnahmen.
Merklich ändert sich nicht viel.
Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten (und -Straftaten) (Bußgeld, Punkte, Fahrverbote) sind für Probezeitler und nicht- Probezeitler gleich.
Unterschiedlich ist lediglich, dass bei Probezeitlern nach einem A- Verstoß (z.B. Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h) oder 2 B- Verstößen (z.B. Handy) spezielle Probezeitmaßnahmen angeordnet werden:
Bei Vergehen gibt es keine probezeitrelevante Maßnahmen mehr.