Warum wird "Verstehen Sie Spass?" nicht mit Klagen eingedeckt?

7 Antworten

Gemäß welchen Anklagepunkten?

Davon abgesehen, WENN man "Pranksters" verklagen will, sollte man zuerst bei diversen YouTubern anfangen, wo die Missachtung der Persönlichkeitsrechte der unfreiwilligen Teilnehmer noch deren geringste Verfehlung ist.

georgmaier 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 08:45

hmm. angenommen jemand kriegt durch den Schreck einen Kreislaufkollaps, wirds dann vielleicht strafrechtlich relevant, oder war ja nur Spass?

Hacker48  29.06.2020, 08:50
@georgmaier

Das wäre dann ein Unfall. Ach ja: Es hat niemand einen Kreislaufkollaps bekommen. Und, wenn jemand durch mein Fenster in meine Wohnung schaut, wo ich gerade genüsslich auf den Boden kacke, kann er mich auch nicht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen. Man kann natürlich durch fremde Fenster schauen, genauso wie durch Löcher in Bauzäunen, aber mit dem, was man dahinter sieht, muss man dann auf eigene Gefahr umgehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier kein Richter überhaupt ein Verfahren eröffnen würde...

georgmaier 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 08:55
@Hacker48

ein Unfall der seitens von "Verstehen Sie Spass" billigend in Kauf genommen wurde wurde...das ist mindestens grobe Fahrlässigkeit.

Hacker48  29.06.2020, 09:01
@georgmaier

Sagt der Volljurist?

Ich weiß ja nicht, aber ich glaube, die Rechtsabteilung der Öffentlich-Rechtlichen wird schon wissen, was sie ihre Kollegen auf der Straße machen lässt und was nicht. Und ich glaube, die übertreffen dich sowohl in Qualifikation als auch in Erfahrung.

Frag doch mal auf einer Anwaltsseite nach, die geben dir gerne Auskunft, ob es grobe Fahrlässigkeit gewesen wäre, wenn ein Passant durch eines der Dinge im Video einen Kreislaufkollaps erlitten hätte. Das kannst du aber auch billiger haben: Nein.

Allein schon, weil selbst ein alter Mann, der nicht gerade schwer herzkrank mit Schrittmachen und vollem Programm ist, von einem Kind, das eine begrenzt gefährlich aussehende Maske trägt, keinen Kreislaufkollaps erleidet.

georgmaier 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 09:13
@Hacker48

Aha gut zu wissen, dh. sollte es bei einem Verstehen Sie Spass? Gag jemals zu einen Folgenschweren-Unfall kommen, hat "Verstehen Sie Spass?" keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten...find ich ehrlich gesagt schon etwas bedenklich.

georgmaier 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 11:43
@Hacker48

"Und, wenn jemand durch mein Fenster in meine Wohnung schaut, wo ich gerade genüsslich auf den Boden kacke, kann er mich auch nicht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen"

kann auch kein öffentliches Ärgerniss sein, weil ihre Wohnung kein öffentlicher Raum ist...

Hacker48  29.06.2020, 19:24
@georgmaier

Aber eine abgesperrte und umzäunte Baustelle ist einer? Kannst ja mal drauf spazieren gehen und schauen, was passiert.

Was soll hierbei denn die Rechtsgrundlage sein?

Mir fällt gerade kein Gesetz ein, was einen Scherz an anderen Personen verbieten würde.

Körperverletzung liegt sicher nicht vor, dafür sind die Scherze noch zu harmlos. Diebstahl oder Sachbesschädigung wohl auch nicht. Nach den Aufnahmen und vor der Ausstrahlung wird sicherlich die Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt. Könnte mir vorstellen, dass es dafür sogar noch einen kleinen Obulus gibt.

georgmaier 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 09:28

Wo ist die Grenze zwischen harmlos und nicht mehr harmlos? Ist nasse Kleidung noch keine Sachbeschädigung?

Käme es wirklich einmal zu einem folgenschweren Unfall (100% Sicherheit gibt is nie), dann müsste es doch rechtliche Konsequenzen haben?

Callidus89  29.06.2020, 10:52
@georgmaier

Wenn bei Verschmutzung von Kleidung der Verursacher die Reinigungskosten tragen muss, dann müsste analog dazu jemand bei nasser Kleidung die Kosten für die Trocknung zahlen. Das wären dann je nach Art der Trocknung 0-1€. Ich glaube kaum, dass dafür jemand vor Gericht zieht oder ein Gericht die Klage überhaupt zulassen würde. Da gibt es dann wohl eher z.B. 100 € Entschädigung und das Thema ist erledigt.

Sollte ein Unfall geschehen besteht wohl der Tatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung. So wie ich die Sendungen kenne, wird da aber kein allzu hohes Risiko für das Opfer eingegangen.

weil vor veröffenrlichung alle Beteiligten Unterschreiben müssen, das sie mit der Veröffenrlichung einverstanden sind.

Und es gibt tatsächlich ein paar Folgen, die nicht ausgestrahlt werden dürfen, weil diese zustimmung fehlt.

Weil die Leute gefragt werden ob das Videomaterial verwendet werden darf ...
im Gegensatz zu den meisten "Pranks" bei YouTube.

Alle anderen Szenen sind gestellt.

LG Knom

georgmaier 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 08:49

die Persönlichkeitsrechte werden vom ARD sicher eingehalten, die Frage ist, ob nicht die Grenze zu einer Straftat überschritten wird. Wenn ich jemand ungefragt in einen kleinen Pool ins Wasser befördere.

Knomle  29.06.2020, 08:50
@georgmaier

Falls es eine Straftat wäre, ist die Szene mit Sicherheit gestellt.

LG Knom

Hacker48  29.06.2020, 08:52
@georgmaier

Strafbar gemäß?

Es wurde niemand verletzt und es wurde nichts beschädigt. Und so langsam wie das abgelaufen ist, hätte jederzeit abgebrochen werden können, hätte jemand ernsthaft protestiert.

Nein, könnte man nicht. Es wurde gegen kein geltendes Recht verstoßen.