Warum wird der Gewinn der OHG nach Köpfen und in Form einer kapitalverzinsung verteilt?
2 Antworten
Weil die Schöpfer des Gesetzes davon ausgingen, dass bei einer solchen Gesellschaft sowohl das Kapital des Unternehmen (und somit der Kapitalanteil jedes Gesellschafters) sowie seine Arbeitsleistung zum Gewinn beitragen.
Daher die Regelung mit 4 % vom Kapital und Rest nach Köpfen.
Aber diese Regelung kann ja durch den Gesellschaftsvertrag nach belieben der Gesellschafter geändert werden.
der Gewinn der OHG wird nicht nach Köpfen, sondern nach Höhe der jeweiligen Einlage berechnet. Das heißt, dass der Gesellschafter, der 80% des Eigenkapitals gestellt hat, auch entsprechend am Gewinn beteiligt wird.
Wo entnimmst du, es würde beim Gewinn eine Kapitalverzinsung angewandt? Ich kann das nicht aus dem Gesetz lesen.
LG Merlin
Stimmt, ich lag tatsächlich falsch. Danke für die Korrektur!
Und woher hast Du diese umwerfende (und falsche) Überzeugung?
In § 121 HGB steht etwas anderes.
https://handelsgesetzbuch.net/paragraph-121