Fremdinstandhaltung - zu gehört dieser Auwand in die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren?
Fremdinstandhaltung ist Aufwand, klar. Doch wohin gehört Fremdinstandhaltung in die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren?
Ich vermute mal 8. sonstige betriebliche Aufwendungen
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Deine Vermutung ist Korrekt solang die Fremdinstandhaltung aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit besteht und anderen Positionen nicht zuzuordnen ist! Auch logisch nachvollziehbar da der Aufwand nur zwischen Rohergebnis und Betriebsergebnis liegen kann, wo dann nur noch 3 zur Auswahl stehen (Personalaufwand, Abschreibungen/unübliche Abschreibungen und sonstige betrieblichen Aufwendungen) und somit 8. sonstige betriebliche Aufwendungen das einzig Plausible ist.