Strafe beim "umgehen" der YouTube Urheberrechtsprüfung?

3 Antworten

Jancek schreibt:

Würde ich mich hiermit strafbar machen?
Bitte nur antworten, wenn man sich damit auskennt und eventuell auch einen Link zur Quelle einfügen. Danke im Voraus!

Strafbar auf jeden Fall, soweit YouTube nicht die Lizenzgebühren entrichtet für die Musik und für das Video:

Alle beteiligten Urheber (Texter, Komponisten, Filmemacher) und Künstler (Musiker, Sänger) und Unternehmen (Plattenverlag, Filmproduzenten usw.) können gegen dich einen § 109 Strafantrag stellen wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke:

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Aber der strafrechtliche Teil ist meist noch harmlos, weil du beim ersten Mal sicher noch nicht ins Gefängnis wanderst. Teuer wird hingegen meist der zivilrechtliche Teil:

Eine § 97a Abmahnung oder gar eine Klage wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Damit kannst du dich schon für einige Jahre verschulden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn jemand direkt seinen Urheberanspruch geltend macht könnte dich das ne Menge tausender kosten je nachdem welcher Künstler das is.

Da das aber keiner wirklich macht wegen Youtube dürfte es keine Probleme geben, man darf offizielle 30 sekunden ohne Probleme verwenden.

Jancek 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 19:27

Auch, wenn ich nur das Audio verwende?

ewigsuzu  12.05.2021, 19:28
@Jancek

ja natürlich egal was du selber schreibst es hat dein urheberrecht solange es etwas an Text is was nich kopiert wurde oder zu öffentlich ist. Genauso auch dein Bild also zb wenn du eins malst ist es sofort dein Urheberrecht.

ewigsuzu  12.05.2021, 19:29
@Jancek

achja grad bemerkt oben stand 300 sekunden das warn zahlenfehler es sind 30.

Nemesis900  12.05.2021, 19:35
@ewigsuzu

Es gibt auch kein Recht darauf das man das Urheberrecht für 30 Sekunden verletzen darf.

ewigsuzu  12.05.2021, 19:37
@Nemesis900

doch das gibts offiziell das man das verwernden darf solange das gesetz zum min nich geändert wurde.

Nemesis900  12.05.2021, 19:38
@ewigsuzu

Dann lies dir das Urheberrechtsgesetz mal durch dann wirst du feststellen das dort nichts dergleichen drinnen steht (und auch nicht stand).

GerdausBerlin  12.05.2021, 20:14
@Jancek

Geschützt sind laut UrhG § 2 Geschützte Werke Texte, auch gesungene Texte, Melodien und Filme. Wenn du den Film weglässt und nur die Lieder verwendest, wird es also nicht viel billiger.

Nur weil Youtube das ganze nicht erkennt heißt das nicht das es dadurch legal wird. Auch mit einer Sekunde weniger ändert das nichts am Urheberrecht https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html