Strafe beim "umgehen" der YouTube Urheberrechtsprüfung?
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein Video hochgeladen, welches eine Live Version eines Liedes beinhaltet, weshalb mein YouTube Video gesperrt bzw. heruntergenommen wurde. Sprich wurde es von der Urheberrechtsprüfung von YouTube erkannt. Nun habe ich jedoch ca. eine halbe Sekunde rausgeschnitten und es wird nicht mehr anerkannt, bzw. das Lied wird erkannt und ich kann es nicht mehr monetarisieren, jedoch diese Live Version dieses Liedes nicht, weshalb es nicht entfernt wurde.
Würde ich mich hiermit strafbar machen?
Bitte nur antworten, wenn man sich damit auskennt und eventuell auch einen Link zur Quelle einfügen. Danke im Voraus!
3 Antworten
Jancek schreibt:
Würde ich mich hiermit strafbar machen?
Bitte nur antworten, wenn man sich damit auskennt und eventuell auch einen Link zur Quelle einfügen. Danke im Voraus!
Strafbar auf jeden Fall, soweit YouTube nicht die Lizenzgebühren entrichtet für die Musik und für das Video:
Alle beteiligten Urheber (Texter, Komponisten, Filmemacher) und Künstler (Musiker, Sänger) und Unternehmen (Plattenverlag, Filmproduzenten usw.) können gegen dich einen § 109 Strafantrag stellen wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke:
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Aber der strafrechtliche Teil ist meist noch harmlos, weil du beim ersten Mal sicher noch nicht ins Gefängnis wanderst. Teuer wird hingegen meist der zivilrechtliche Teil:
Eine § 97a Abmahnung oder gar eine Klage wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Damit kannst du dich schon für einige Jahre verschulden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Es wird aber nichts passieren. Sie haben es schon alle versucht und sind vor Gericht reihenweise krachend gescheitert. Und Youtube selber ist durch das löschen/sperren auch raus :)
Siehe: https://netzpolitik.org/2020/bgh-urteil-zu-youtube-fall-e-mail-und-ip-adresse-sind-keine-anschrift/
Tapisch Constantin Film halt. Sie versuchen es echt immer wieder aber scheitern jedes mal 😂😂😂
Wenn jemand direkt seinen Urheberanspruch geltend macht könnte dich das ne Menge tausender kosten je nachdem welcher Künstler das is.
Da das aber keiner wirklich macht wegen Youtube dürfte es keine Probleme geben, man darf offizielle 30 sekunden ohne Probleme verwenden.
ja natürlich egal was du selber schreibst es hat dein urheberrecht solange es etwas an Text is was nich kopiert wurde oder zu öffentlich ist. Genauso auch dein Bild also zb wenn du eins malst ist es sofort dein Urheberrecht.
achja grad bemerkt oben stand 300 sekunden das warn zahlenfehler es sind 30.
Es gibt auch kein Recht darauf das man das Urheberrecht für 30 Sekunden verletzen darf.
doch das gibts offiziell das man das verwernden darf solange das gesetz zum min nich geändert wurde.
Dann lies dir das Urheberrechtsgesetz mal durch dann wirst du feststellen das dort nichts dergleichen drinnen steht (und auch nicht stand).
Geschützt sind laut UrhG § 2 Geschützte Werke Texte, auch gesungene Texte, Melodien und Filme. Wenn du den Film weglässt und nur die Lieder verwendest, wird es also nicht viel billiger.
Nur weil Youtube das ganze nicht erkennt heißt das nicht das es dadurch legal wird. Auch mit einer Sekunde weniger ändert das nichts am Urheberrecht https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html
Auch, wenn ich nur das Audio verwende?