Warum abgelaufener Parkschein teurer als ganz ohne Parkschein?

10 Antworten

wer einen abgelaufenen parkschein "benutzt" tut das in täuschungsabsicht, man möchte also betrügen und das ist eindeutig verwerflicher, als wenn man die "tat" quasi öffentlich begeht.

Meines Erachtens ist die in der Frage enthaltene Behauptung falsch.

Ich kann im Bußgeldkatalog nichts finden, was auf einen solchen Unterschied hindeutet. Zwar gibt es durchaus unterschiedliche "Tarife" für unbezahltes Bezahlparken, diese aber unterscheiden sich nur darin, wie lange mit abgelaufenem bzw. ohne Parkschein geparkt wurde.

Jemand, dessen Parkschein abgelaufen ist, parkt einfach ohne Parkschein und wird genauso behandelt wie jemand, der gar nicht erst einen Parkschein gelöst hat.

Die "Tarife" findet man im Bußgeldkatalog, z.B. hier:

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_15.php

Wenn du keinen Parkschein hast, kann dir keiner nachweisen, wie lange du schon die Ordnungswidrigkeit begehst. Wenn du einen abgelaufenen Parkschein hast, ist das dagegen möglich. Somit ist ein abgelaufener Parkschein UNTER UMSTÄNDEN (aber nicht immer) teurer als gar keiner.

Bei einem abgelaufenen Parkschein kann man feststellen, wie lange der PKW da schon steht, wenn kein Parkschein vorhanden ist, nicht.

Das deutsche Gesetzt hat nun mal immer noch viel Stellen, an denen es mangelhaft ist. Das kann man leider nicht ändern. Das ist ein Beispiel dafür :D