Warmmiete für Hartz4 Empfänger in Köln?
Wie hoch darf der maximale Warmmietenbetrag für eine Wohnung in Köln sein?
3 Antworten
Tja, das hat mich auch gerade mal interessiert, aber mehr als dieser Link hier ist in Köln wohl nicht drin:
http://www.beratungsstellen.koeln/hartz-4.html
Nicht mal das Jobcenter Köln gibt hier Auskunft. Ich rechne daher dann auch mit weiteren "Störungen". Sei also auf massive Behinderungen gefasst.
Ich empfehle Dir daher, Dich mal telefonisch mit einer der Selbsthilfegruppen in Köln (→Link) in Verbindung zu setzen und dort nach Auskunft zu fragen.
Und nimm besser nicht einfach hin, was dort gesagt oder entschieden wird und lass jeden Bescheid von einer Hartz-4-Rechtsberatungsstelle umgehend prüfen (→ Widerspruchsfristen beachten!). Besteh auch auf schriftliche Ablehnungen, denn damit kannst Du dann ggf. vor dem Sozialgericht Deinen Anspruch durchsetzen. Ohne aktenkundige Entscheidung – also nur eine mündliche Verweigerung – wird es nämlich schwer, etwas dagegen zu unternehmen und das ist die billigste Blockade-Strategie der Jobcenter.
Bundesweit wird in mehr als 80% aller Klagen vor den Sozialgerichten gegen die Jobcenter geurteilt, weil diese sich selten an die Gesetzeslage und sogar ihre eigenen Vorschriften halten.
Viel Glück!
PS: Die Chancen auf die Wohnung generell scheinen Sie zu vergessen.
Noch schwerer wird es in Köln werden, selbst mit positiv beschieden Klagen bzw. Urteilen einen Vemieter zu finden, der sich einen solchen Mieter freiwillig anlacht!
Die freuen sich ganz besonders über mittellose "Prozesshansel"!
Oh, ich dachte, Du machst mit solchen Äußerungen nur sarkastischen Spaß. Aber wenn Du mir damit hierher folgst, dann scheinst Du wirklich so kleingeistig zu sein.
Das tut mir Leid für Dich, aber hier hat ein Mensch ein Recht auf Hilfe und Gott sei Dank gibt es Gesetze dafür, damit solche asozialen Troll-Kasperle nichts zu melden haben.
Und ja, die Miete eines ALG-II-Empfängers ist für den Vermieter gesichert, wenn sie einmal genehmigt wurde oder auch per Gerichts-Urteil zugestanden werden musste.
.... kann keiner beantworten, denn die Kosten für Warmwasser und Wärme kennt hier keiner, die müssen aber komplett übernommen werden.
Warmmiete gibt es in Harz 4 eigentlich garnicht ! Kaltmiete + Nebenkosten ! Wasser + Abwasser + Heizung zahlt das JC zusätzlich, warmwasser wird über Heizkosten abgerechnet ( Zentralheizung )! Bei Dezentraler Warmwasserversorgung ( Boiler mit E. ) gibts zuschuß von 9,57€ für Strom auf Antrag !
Der Mehrbedarf für Warmwasserverbrauch ist prozentual an den Regelsatz (HLU) gekoppelt und damit auch aufsummierend an die Anzahl der Personen.
Bin jezt von 1 Person ausgegangen ! Die Meisten wissen nicht mal das es Zuschuss gibt !
Ja, das hatte ich mir bei dem Betrag schon gedacht. ;)
Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben.
PS: Hatte vergessen zu erwähnen, dass nicht die Warmmiete relevant ist, sondern die Kaltmiete. Im Hartz-4-Jargon nennt sich das dann "Kosten der Unterkunft" (KdU) und "Mietobergrenze". Danach musst Du fragen.