Warenbetrug um 30€ Welche Strafe bei Minderjährigen?

2 Antworten

Der Betrag ist ziemlich gering. Eventuell stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein. Wenn du dich dafür beim Opfer entschuldigst, ihr das Geld zurück zahlst und eine kleine Entschuldigung (Tafel Schokolade, Blumen,..) gibts sowie die Tat eingestehst, könnte der Staatsanwalt Nachsehen haben. Eventuell könntest du dann noch Auflagen bekommen. Einen Anspruch auf Rückzahlung steht der Geschädigten schon allein gesetzlich zu, da du von ihr durch Leistung, ohne Rechtsgrund, Geld erhalten hast.

Du sagst, dass du die Tat durch einige Personen veranlasst wurde. Dies könnte ebenso eine positive Auswirkung haben.

Du hast keine Strafe zu erwarten, wenn du beim Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt warst.

Mein Tipp: Gestehe die Tat und kümmere dich selbständig um eine angemessene Entschuldigung und Rückzahlung beim Opfer. 

Da die Tat nicht so erheblich war, ist keine allzuhohe Strafe zu erwarten.

mxxchan 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 18:09

Dankeschön, mein Problem gerade ist leider, das einige Leute einem davon abraten überhaupt auszusagen, weswegen ich etwas hin und her gerissen bin, und ich auch nicht das nötige Geld parat habe...

leoll  13.01.2017, 18:16
@mxxchan

Das sind 30€. Die wirst du wohl aufbringen können, zur Not leihst du dir es von den Eltern. Eine Geldstrafe kannst du im Jugendstrafrecht nicht bekommen. Je mehr du dafür tust, dich zu entschuldigen (und das Geld zurück zu zahlen), desto besser sieht es für dich aus, auch, wenn du aussagst. 

mxxchan 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 20:22
@leoll

Könnte die Polizei vielleicht auch Jugendarrests in meinem Fall in überlegung ziehen?

leoll  13.01.2017, 23:59
@mxxchan

Eher nicht. Die Polizei spricht kein Recht

Dann wirst du nach Jugendstrafrechts wegen Betruges angeklagt und bestraft werden. Ich rechne mit ein paar Sozialstunden, wenn du geständig bist.

mxxchan 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 17:47

Einige Leute hier auf gute frage sagen, dass es besser sei, die Aussage als Beschuldigter zu verweigern. Ich weiss nicht, ob das in meinem Fall auch so gut sei oder sogar als "beneinen" der Tat gelten könnte?

Würdest du dazu raten auszusagen? Oder nicht? Ich bin echt verunsichert, bitte entschuldige mich

Halbammi  13.01.2017, 22:49
@mxxchan

Ich denke wenn du die aktion über ebay etc abgewickelt hast wird man es auch beweisen können. ausserdem denke ich, dass man zu dem Mist den man angestellt hat auch stehen sollte.

Ich würde die Wahrheit sagen. Dadurch wird die Strafe immer gemildert.