Wann lässt Bank Finanzamt in Konto gucken?
Hey Leute, was für ein begründeter Verdacht muss da vorliegen, was würde es sein? Weil ein Finanzamt ja erst von der Bank einen "auffälligen" Hinweis bekommen muss.
Vielen Dank
5 Antworten
Das Finanzamt bekommt jedes Jahr automatisch eine Meldung über die gezahlten Zinsen - darüber kann man Rückschlüsse auf das Kapital des Kunden schliessen - dieses wird aber in dem Zusammenhang nicht gemeldet. Ansonsten darf das Finanzamt eh nur im Falle eines Steuerstrafverfahrens Unterlagen anfordern und in die Konten Einsicht nehmen.
Ansonsten kriegt das genauso wenig Auskunft wie jeder andere auch nicht.
Etwas anderes ist das Thema Geldwäsche, da ist es aber nicht das Finanzamt sondern gleich die Staatsanwaltschaft, die eingeschaltet wird, weil hier ein anderer Straftatbestand dahinter steht - dazu sind die Banken über das Geldwäschegesetz verpflichtet.
Die Gründe können vielfältig von banal, "Bauchgefühl" bis konkret sein … aber man kann das nicht verallgemeinern, weil sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Indizien ausschlaggebend sein können. Du wirst, falls das der Hintergrund der Frage ist, hier kein "Konzept" genannt bekommen, mit dem Du irgendwelche dubiosen Aktionen durchziehen kannst ohne aufzufallen …. ;-) Gruß
Na gut, auf jeden Fall eine Strafverfolgungsbehörde und nicht das FA ...
Der erste Satz stimmt schon einmal gar nicht.
Der zweite auch nicht.
"Das Finanzamt bekommt jedes Jahr automatisch eine Meldung über die gezahlten Zinsen - darüber kann man Rückschlüsse auf das Kapital des Kunden schliessen - "
du hast ja sicherliche eine Quelle für diese schwachsinnige Behauptung????
Ja, ich sag Dir eine Quelle für Anstand und guten Ton auf einer solchen Plattform, wenn es Dich interessiert auf weiteren Austausch mit Dir lege ich keinen Wert.
sorry, mein Fehler. wußte nicht, dass FALSCHE Antworten nicht kritisiert werden dürfen, da der Antwortgeber DÜNNHÄUTIG ist.
melde dich am besten hier auf der Plattform ab.
"Quelle für Anstand und guten Ton auf einer solchen Plattform"
auf DIE Quelle bin ich gespannt!
Bei Behauptungen ist es sinnvoll gleich die Quelle mit aufzuzeigen.
Man kann sich natürlich auch auf Dünnhäutigkeit berufen, dann braucht man nicht zu antworten.....
Sobald die Bank einen Verdacht hat meldet sie es dem Finanzamt.
Meldungen nach dem Geldwäschegesetz gehen nicht an die Finanzämter, sondern ans Zollkriminalamt.
Egal was diverse Banken behaupten, es gibt in Deutschland kein Bankgeheimnis. Und wenn Deutschland endlich die Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung umsetzen würde, dann wäre die Vorstellung eines Bankgeheimnisses endgültig vom Tisch.
Das einzige was Banken an das Bundeszentralamt für Steuern melden ist die Höhe der ausgeschöpften Sparerfreibeträge, ansonsten nichts.
Bei bestimmten Vorgängen müssen die Banken eine Geldwäscheverdachtsanzeige fertig, die geht aber eine spezielle Abteilung des Zolles und von dort an die Landeskriminalämter bzw. an die Einheit die das in den einzelnen Bundesländern bearbeitet.
Wenn das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen Einsicht in ein Konto haben möchte, dann beantragt es bei der BaFin eine Übersicht über alle Konten und fordert dann bei den einzelnen Banken die Kontoauszüge an.
Nein, für eine Kontoeinsicht ist nicht zwingend ein Hinweis der Bank nötig. Auch deine Steuererklärung kann die Kontoeinsicht begründen. Kontoeinsicht wird gewährt, wenn Straftaten (Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Schwarzarbeit usw) vermutet werden.
Falsch. Da die Banken bereits Kapitalertragsteuer einbehalten, sofern kein bzw. kein ausreichender Freistellungsantrag vorliegt, wäre das auch unsinnig.
Meldungen nach dem Geldwäschegesetze gehen nicht an die Staatsanwaltschaft, sondern ans Zollkriminalamt.