Wann kommt ein stillschweigender Kaufvertrag zustande?

4 Antworten

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Belangen? Nein. Du kannst dich höchstens bei der marktleitung über einen kunden beschweren der andere kunden belästigt. Die kann denn dann eventuell aus dem markt entfernen.

Erst wenn du die ware auch bezahlt hast wird es rechtlich relevant.

Natürlich kannst Du ihn nicht belangen, denn nur weil die Ware im Korb liegt, ist sie noch nicht Dein Eigentum.

Hast Du bezahlt und jemand nimmt es, während Du am Packtisch alles verstaust, ist es aber Dein Eigentum und somit würde derjenige Dich bestehlen.

FranzRiem 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 11:53

ja, das ist eben meine Frage. Ich bin dann wohl Besitzer aber noch kein Eigentümer. Oder?

Violetta1  29.01.2021, 11:54
@FranzRiem

Du hast keinen rechtlichen Anspruch an unbezahlter Ware.

Was man an der Kasse nicht zur Abrechnung vorweist, kauft man auch nicht.

FranzRiem 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 11:54

lies die Frage, bevor du schreibst

Was aber, wenn mir jemand aus dem Korb meine ausgewählte Ware herausnimmt?

vor der Kasse, du kannst die Ware von ihm einfordern. oder wenn du Konflikte vermeiden willst, ein neues Teil aus dem Regal nehmen.

wofür und wegen was willst ihn belangen?

FranzRiem 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 11:55

ja, das ist meine Frage, wegen was? Danke, dass du meine Frage wiederholst.

peterobm  29.01.2021, 11:58
@FranzRiem

es ist kein Straftatbestand

du kannst dich aber gerne bei der Verkäufer/in beschweren