Wann bekommt man einen Betreuer zur Seite gestellt und welche Rechte hat er dann?
Wenn jemand psychisch krank ist und nicht mit seiner Umwelt klar kommt. Wann ist der Zeitpunkt erreicht, daß man einen Betreuer vorgesetzt oder zur Seite gestellt bekommt. Welche Rechte und Pflichten hat dann der Betreuer und was darf man als Betroffener nicht mehr alleine machen?
8 Antworten
Betreuung ist das gleiche wie eine Entmündigt wenn der Betreuer für alles zuständig ist willst du keinen Betreuer dann musst du nein sagen wenn du Post vom Gericht bekommst wiederspruch einlegen und auf BGB 1896 verweisen gegen den freien Willen darf kein Betreuer bestellt werden und du musst Erklären das du deine Angelegenheiten selbst Regeln kannst.
auch ist es gelogen wenn jemand behauptet ein Betreuer ist dafür da das mann nicht ohne festen Wohnsitz ist oder ein Betreuer vertritt deine Interessen oder du bekommst immer Geld vom Amt
solche Aussagen sind gelogen das wird gesagt wenn sich jemand gegen seine Entmündigung wehrt
wenn ein Betreuer kommt dann kann es sein das du nur noch wenig Geld bekommst weil die meisten Betreuer Gelder zurück halten
und Entscheiden kannst du so gut wie nichts mehr unter Umständen wirst du in einem Heim verschwinden wenn der Betreuer bösartig ist die meisten die eine Betreuung haben versuchen diese meistens wieder los zu werden
heute heißt es deswegen Betteuer weil es für einen unerfahrenen nur schwer durch schau bar ist
Niemand wird vorher wirklich aufgeklärt was ein Betreuer ist und wenn mann es weiss ist es besser keinen Betreuer zu haben.
MfG
Thomas Pillusch
Einen Betreuer zu bekommen ist keine Entmündigung!! Entmündigung gibt es nicht mehr!
Zitat: "Der zu Betreuende wird auch immer wieder vom Gericht gefragt,ob er seine Betreuung selbst noch als notwendig erachtet."
Dass diese Fragen nur zum Schein gestellt werden und die Enteignung und die Verteilung des Vermögens des Betreuten schon längst in die Wege geleitet worden sind, willst Du wohl nicht wahrhaben und versteckst Dich hinter §§. die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.
Es kommt ganz darauf an für welche Bereiche der gesetzliche Betreuer eingesetzt wird.
Gilt das nur für finanzielle Angelegenheiten z.B., darfst du, außer kleine Einkäufe für das tägliche Leben, keine Verträge abschließen wie Mietverträge, Handyverträge usw. Du hast monatlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, aber mehr nicht. Alles muß vom Betreuer erledigt werden oder abgesegnet werden.
Gilt die Betreuung für die Gesundheit muß der Betreuer dich zum Arzt begleiten, dafür sorgen, daß du deine Medikament regelmäßig einnimmst, ggf, durch den Pflegedienst, der dir die Tabletten stellt und verabreicht-
Das sind jetzt Beispiele.
Betreuung kann für vieles eingesetzt werden, aber es werden die Bereiche genommen, bei denen es in dem Leben des Betroffenen hapert. Der Betreuer ist nicht automatisch für alles zuständig.
Ein Betreuer wird eingesetzt, wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr alleine im Griff hat durch psychische Störungen/ Erkrankungen z.B. Das kann ein fremder Menschsein, der vom Gericht dazu bestellt wird oder auch ein naher Verwandter, der sich dazu bereit erklärt.
Eine Betreuung wird dann eingerichtet, wenn der Betroffene sich um seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber kümmern kann.
Den Umfang der Betreuung legt das Gericht fest
Der Betreuer vertritt den Betreuten und hat in dessen Interesse zu handeln
Schau hier §1896 BGB.
Ansonsten wird hier der Kommentar viel zu lang.
es ist das gleiche es nennt sich nur anders das Betreuungsrecht ist zwar auf geweicht als es früher noch Gebrechlichleits Pflegschaft hieß wusste mann genau was gemeint war aber das Wort Betreuer macht alles unsicher
Der Begriff der "gesetzlichen Betreuung" ist eine Mogelpackung, um Betreuungsopfer in eine Entmündigung hineinzuziehen und auszuplündern.
Der Fachanwalt für für Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler, München, stellte schon vor Jahren fest, dass Berufsbetreuer eine Lizenz zum Plündern haben.
Um nochmal genauer einzugehen. Wenn ein Gericht oder Verwandte dich entmündigen lassen das hast du garkeine rechte aber auch keine Pflichten mehr du darfst nichts kaufen nichts tauschen nichts Darfst du das darf dann nur der Vormund „Betreuer“ und er darf dann alle Geschäfte übernehmen.
https://www.fragrobin.de/betreuungsrecht/entmuendigung/
Ihr mit eurem gibt es nicht.
Pgns1502 ....das steht doch auch in dem Link, de du hier so schnell gepostet hast......mal selber lesen, bitte.......
Niemand wird also mehr entmündigt - der Mensch wird allenfalls „betreut“.
Wenn ein Gericht oder Verwandte dich entmündigen lassen das hast du garkeine rechte
Um das mal klar zu stellen: es gibt keine Entmündigung mehr. Das was ein gesetzlicher Betreuer macht ist keine Entmündigung, sondern eine Hilfestellung für einen Betroffenen, Erkrankten, Alten oder sonst was, der sein Leben nicht mehr im den Griff hat.
Einen Vormund haben nur Minderjährige. Und trotz des Bestehens einer Betreuung hat der Betreute selbstverständlich weiter Rechte
Was für ein einseitiger Quatsch.
Jeder Betroffene hat einen "Einwilligungsvorbehalt" und kann gegen seinen Willen nur unter ganz bestimmten Umständen betreut werden.
Der zu Betreuende wird auch immer wieder vom Gericht gefragt,ob er seine Betreuung selbst noch als notwendig erachtet.
Früher war jemand,der entmündigt wurde komplett geschäftsunfähig gestellt.
Kein Betreuter ist automatisch geschäftsunfähig.
Es mag als Berufsbetreuer auch schwarze Schafe geben-keine Frage,denn die gibt es immer in jedem Berufsstand.
Ansonsten muss ein Betreuer gegenüber dem Gericht Rechenschaft ablegen,vor allem im finanziellen Bereich.
Viele gehandicapte Menschen,ob geistig oder körperlich sind froh,wenn Ihnen eine Betreuung zur Seite gestellt wird,die für sie Dinge erledigen,die sie nunmal selbst nicht können.
Sollte man vielleicht auch mal aus dieser Perspektive sehen.