Wann beginnt Halteverbot?
Hallo Community,
eine allgemeine Frage zum Thema Halteverbot(schild), Anfang : wenn ich so mit meinem Auto stehe, daß nur die Stoßstange, evtl. einen Teil der Vorderräder den Anfang des Halteverbots tangieren, gilt das schon als : im Halteverbot stehen. Oder gilt allgemein der überwiegende Teil des Fzg´s zu beachten, z.b. ab der A-oder B-Säule.
9 Antworten
Wenn Du Dich jetzt auf einen Rechtsstreit einlassen willst - gaaanz schlechte Idee.
Im Zweifel komplett außerhalb der Verbotszone parken.
Das Halteverbot ist als Zone zu sehen, die frei von Autos bleiben soll/muss.
Wenn dein Auto jetzt teilweise in dieser Zone ist, ist diese nicht mehr frei.
Daher gilt das streng genommen als Parken im Halteverbot.
Aber jede Politesse hat da einen eigenen Toleranzbereich.
Genau genommen muss die Straße ab dem Schild in Pfeilrichtung frei bleiben. Also ist auch die Stoßstange schon ein Verstoß.
Ob und wann das Ordnungsamt das ahndet, ist sicher auch Ermessenssache.
Rechtlich gesehen darf kein Teil des Fahrzeugs da rein ragen.
Viele drücken aber ein Auge zu und bestrafen erst wenn ein Reifen drin steht und manche sogar erst bei mehr als der Hälfte des Fahrzeugs.
Da man aber nicht weiß an welchen Ordnungsbeamten man gerät sollte man es nicht drauf anlegen.
Wenn dein Nachbar seinen Gartenschuppen 5cm in dein 1000qm² Grundstück baut, was machst du da? Machst du ihn darauf aufmerksam oder guckst du da weg?
Grenzen sind einzuhalten.