Walther P99 Tactical Knife gesetzliche Lage und führen?
Sehr geehrte Community,
Bin im Besitz eines solchen Messers (siehe Titel), doch bin mit der Gesetzlichen Lage bisschen durcheinander. Hierbei handelt es sich um eine eine 15cm langen Klinge (was laut Verkäufer als 14cm angegeben wurde) und einer feststehende Klinge. Nun zu meiner Frage: Wie genau sieht es mit der Gesetzlichen Lage aus (WaffG)?
Grüße Pavel
6 Antworten
Besitz erlaubt. Führen nicht grundsätzlich verboten. Du darfst es halt nicht einfach so wenn du in die Stadt gehst am Gürtel haben. Aber wenn du ein berechtigtes Interesse zur Führung dieses Messers hast (Hobby, etc.) darfst du es bei der ausübung dieses Hobbys tragen.
Du kannst es zum Beispiel beim segeln zum leinen kappen verwenden
Nur kenne ich kein Hobby, für das man einen Dolch bzw. ein Kampfmesser benötigt. Denn genau darum handelt es sich, wie aus dem Namen und der Bauart eindeutig ersichtlich ist.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Das Problem hier dürfte sein, dass ein "Tactical Knife" wohl als Waffe angesehen würde (ob im konkreten Fall ein Feststellungsbescheid des BKA vorliegt, weiß ich nicht) und in diesem Fall ein ziviles Tragen eines Kampfmessers (Tactical Knife) nur schwer begründbar sein dürfte.
Deshalb rate ich vom Kauf solcher "martialisch" anmutenden Messern eher ab. Ein Outdoor/Fahrtenmesser kann man beim Spazierengehen vielleicht noch mit "Pilze sammeln" oder so begründen. Bei mililtärischen Messern sehr ich da eigentlich keine Chance.
Wie sieht es aus, wenn ich einen Grund für die Führung des Messers habe? An wen wendet man sich Dann?
Walther bewirbt diese Messer als Waffen. Wenn das die Staatsmacht auch so sieht, z.B. ein Richter oder das BKA, dann gilt: Besitz ab 18, führen verboten.
Feststehende Messer mit über 12 cm Klingenlänge dürfen ohnehin grundsätzlich nicht geführt werden.
Siehe §42a WaffG.
Du darfst das Messer nicht mit dir führen. Solche Messer sind unnötig lass die Messer in Ruhe
Solche Messer sind unnötig
Das ist deine Meinung. Der Fragesteller hat offensichtlich eine andere.
Ja darf ich meine Meinung etwa nicht schreiben ?
Frage: Wie genau sieht es mit der Gesetzlichen Lage aus (WaffG)?
Deine "Meinung" ist völlig überflüssig.
Ja ich hab sie trotzdem hingeschrieben, verstößt dies gegen irgendwelche Richtlinien ?
Festehende Klingen ab 12cm sind in der Öffentlichkeit verboten soweit ich weiß
Wenn du "erwischt" wirst musst du einen Grund glaubhaft machen.