Walther P99 Tactical Knife gesetzliche Lage und führen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Besitz erlaubt. Führen nicht grundsätzlich verboten. Du darfst es halt nicht einfach so wenn du in die Stadt gehst am Gürtel haben. Aber wenn du ein berechtigtes Interesse zur Führung dieses Messers hast (Hobby, etc.) darfst du es bei der ausübung dieses Hobbys tragen.

Schedixx  05.09.2017, 09:45

Du kannst es zum Beispiel beim segeln zum leinen kappen verwenden

Aleqasina  05.09.2017, 09:29

Nur kenne ich kein Hobby, für das man einen Dolch bzw. ein Kampfmesser benötigt. Denn genau darum handelt es sich, wie aus dem Namen und der Bauart eindeutig ersichtlich ist.

Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

ES1956  04.09.2017, 18:53

Wenn du "erwischt" wirst musst du einen Grund glaubhaft machen.

OnkelSchorsch  04.09.2017, 20:00
@ES1956

Das Problem hier dürfte sein, dass ein "Tactical Knife" wohl als Waffe angesehen würde (ob im konkreten Fall ein Feststellungsbescheid des BKA vorliegt, weiß ich nicht) und in diesem Fall ein ziviles Tragen eines Kampfmessers (Tactical Knife) nur schwer begründbar sein dürfte.

Deshalb rate ich vom Kauf solcher "martialisch" anmutenden Messern eher ab. Ein Outdoor/Fahrtenmesser kann man beim Spazierengehen vielleicht noch mit "Pilze sammeln" oder so begründen.  Bei mililtärischen Messern sehr ich da eigentlich keine Chance.

pavelgunko 
Beitragsersteller
 04.09.2017, 18:21

Wie sieht es aus, wenn ich einen Grund für die Führung des Messers habe? An wen wendet man sich Dann?

Walther bewirbt diese Messer als Waffen. Wenn das die Staatsmacht auch so sieht, z.B. ein Richter oder das BKA, dann gilt: Besitz ab 18, führen verboten.

Feststehende Messer mit über 12 cm Klingenlänge dürfen ohnehin grundsätzlich nicht geführt werden.

Siehe §42a WaffG.

Du darfst das Messer nicht mit dir führen. Solche Messer sind unnötig lass die Messer in Ruhe 

PatrickLassan  04.09.2017, 20:08

Solche Messer sind unnötig

Das ist deine Meinung. Der Fragesteller hat offensichtlich eine andere.

thom0204  04.09.2017, 20:31
@PatrickLassan

Ja darf ich meine Meinung etwa nicht schreiben ?

ES1956  04.09.2017, 21:02
@thom0204

Frage: Wie genau sieht es mit der Gesetzlichen Lage aus (WaffG)?

Deine "Meinung" ist völlig überflüssig.

thom0204  04.09.2017, 21:03
@ES1956

Ja ich hab sie trotzdem hingeschrieben, verstößt dies gegen irgendwelche Richtlinien ?

Festehende Klingen ab 12cm sind in der Öffentlichkeit verboten soweit ich weiß