Walnußbaum im kleingarten
Ich habe eine Parzelle vor 22 Jahren von der Stadt Köln als Grabeland angemietet. Nach einigen Jahren wurden diese Parzellen einem Kleingartenverein übertragen. Mein walnußbaum steht seit ca. 35 bis 40 Jahren im Garten und hat bis jetzt niemanden gestört. Gegen dem gegenüberliegendem Nachbarn habe ich den Baum auch des öfteren beschnitten damit er keine Beeinträchtigungen hat. Jetzt sind wir einem anderen Verein übertragen worden und dieser verlangt die Entfernung dieses schönen Baumes. Welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren. VG Peter
5 Antworten
Googel mal "Köln Baumschutzsatzung". Möglicherweise findest du da gute Argumente, dass du den Baum gar nicht fällen DARFST!
Lies mal hier weiter: Bäume (auch Walnußbäume) ab einem Stammumfang von 100 cm sind geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde gefällt werden. Außerdem ist in diesem Fall entweder eine Ersatzpflanzung oder eine (nicht unerhebliche) Ausgleichszahlung notwendig:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/faellungrueckschnitt-auf-privatgrundstuecken
ich hoffe sehr, dass auch in Köln die Walnussbäume einem gewissen Schutz unterliegen. In Kleingärten sollen diese nicht gepflanzt werden, da deren Laub zu schwer/langsam verrottet und diese Bäume sehr hoch werden können und daher die umliegenden Gärten sehr verschatten könnten. Aber : zur Zeit der Pflanzung war die Anlage noch keine Kleingartenanlage und daher sollte Bestandsschutz gelten.
Ökologisch wäre es auch ein Jammer solche Bäume zu fällen. Denn, das wissen viele nicht, es dauert nahezu 30 Jahre, bis solch ein Baum trägt und damit er tragen kann, muss das Laub auf dessen Baumscheibe verrotten. Deren Zerfallsprodukte sind genau die Nährstoffe für den Baum (ist bei vielen anderen Bäumen ebenso).
Erkundige dich bei der Kommune ob und welche Walnussbäume (Stammdurchmesser) bei euch gefälllt werden dürfen. Ohne Genehmigung geht da sicher nix.
Angeblich stehen diese Bäume unter Naturschutz. Erkundige dich bei deiner Stadt.