Wäre es illegal einen Gehstock zu beschweren?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es Notwehr ist, legal.

Gungnir18 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 20:19

Niemand welcher einen Gehstock braucht wird Jemanden hinterherrennen (können) um denjenigen damit zu verprügeln. Daher gehe ich davon aus das er ausschließlich in Notwehr eingesetzt würde.

LisaAustria2002  30.03.2019, 20:21
@Gungnir18

Obwohl ich gerade Funny Kopfkino wegen dir hab :-D

Gungnir18 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 20:22
@LisaAustria2002

Phöse phöse ! Ich komme gleich mit dem Gehstock angehüpft !!

Wenn man Dir nachweisen kann (und hier steht es jetzt ja für die Ewigkeit schwarz auf weiss), dass Du Dir vorsätzlich etwas angefertigt hast um jemanden zu verletzen, dann wird es Dir ganz sicher zu Deinem Nachteil ausgelegt werden.

Gungnir18 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 20:27

Wertester, schwarz auf Weiß, ich brauche keinen Gehstock - und keine besondere Waffe. Ich gehe auf 70 und laufe mein Leben lang, heute noch 1-2 mal pro Woche 10-15 Km ohne Zeitlimit. Des Weiteren übe ich seit ca. 40 Jahren Arnis/Escrima, ein solcher beschwerter Stock wäre für Leute die NICHT mehr gut laufen können recht gut geeignet - noch brauche ich selbst dies nicht. :-))))

Warum sollte es?

Wenn du ihn bewusst zur Waffe umbaust, wird der Stock ins Waffengesetz fallen.

Es könnte aber auch ganz andere Gründe geben, das untere Ende zu beschweren.

Mit ner Krücke aus dem Krankenhaus kannst du auch wen erschlagen.

Man kann auch einen fertigen Hammer aus dem Baumarkt dafür nehmen.

Oder eine Baseballkeule.

Jeder größere Gegenstand ist irgendwo auch eine Waffe.

Gungnir18 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 20:29
Es könnte aber auch ganz andere Gründe geben, das untere Ende zu beschweren.

Und welche, mir fallen keine ein ?

Ich denke Schon!

Sonst könnte ich ja auch in eineSocke Steine Rein ruhen um die Schlagwirkung zu verstärken und das ist nicht Legal.

Das wäre nicht verboten aber da du dadurch den Spazierstock zur Waffe umgebaut hast ist der Besitz ab 18 erlaubt, das Führen verboten.