Amazon mit 14?!

7 Antworten

Man muss zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden. Ob das Verhalten im konkreten Fall strafbar ist, kannst du grundsätzlich dem StGB entnehmen. Das geschilderte Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand des StGB und ist demnach auch nicht strafbar - keine Ahnung wie du auf etwas derart abwegiges kommst, wir haben in Deutschland kein Moralstrafrecht.

Zivilrechtlich benötigst du zum Abschluss rechtlich nachteiliger Geschäfte die Einwilligung der Eltern, § 107 BGB. Das hat jedoch nichts mit einer Strafbarkeit zu tun, sondern regelt lediglich die Wirksamkeit von Verträgen.

pole123 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 13:59

Ok danke

Ja ist es, aber nicht wegen des Fleshlights, sondern weil du etwas bei Amazon bestellt hast, das ist erst ab 18 erlaubt.

Haglaz  14.01.2015, 13:53

Unsinn, das hat nichts mit einem Erlaubnis- oder Verbotstatbestand zu tun.

jurafragen  14.01.2015, 13:53

Und welche Straftat soll das sein?

Du bist nur beschränkt geschäftsfähig Allerdings greift bei dir der sogenannte "TaschengeldParagraph" Bedeutet: ist es für ein alter freigegeben, darfst du es von deinem Taschengeld kaufen Allerdings muss Amazon dies auch erlauben. Wenn die einen Kauf erst ab volljährigkeit erlauben, ist es logischer weise nicht erlaubt, da du ja erst 14 bist

PatrickLassan  14.01.2015, 13:59
Allerdings muss Amazon dies auch erlauben.

Wenn ich mich nicht irre, muss man nach den AGB von amazon 18 sein, um dort kaufen zu dürfen.

Haglaz  14.01.2015, 13:55

Das ist nicht ganz richtig, § 110 BGB regelt die Wirksamkeit von schon bereits mit eigenen Mitteln bewirkten Verträgen.

LiLaLotti123  14.01.2015, 14:29
@Haglaz

Wenn ein 10jähriger sich Gummibären vom Taschengeld kauft, müssen auch die Eltern ihr ok geben? NEIN! Da der TaschengeldParagraph greift

jurafragen  14.01.2015, 14:40
@LiLaLotti123

Ja, müssen sie. Das können sie durch Übergabe des Taschengelds tun. Sie können aber auch trotz Taschengeldzahlung auch den Kauf von Gummibären untersagen. Du solltest Dir die Vorschrift einfach mal durchlesen, so schwierig ist das nicht. Von Taschengeld ist da im übrigen keine Rede, sondern von Mitteln zur freien Verfügung. Taschengeld muss nicht zwingend zur freien Verfügung stehen.

jurafragen  14.01.2015, 14:05

Nein, § 110 BGB regelt einen anderen Sachverhalt.

Und das Jugendschutzgesetz verbietet nicht den Kauf bestimmter Waren durch Jugendliche, sondern die Abgabe an Jugendliche.

LiLaLotti123  14.01.2015, 14:31
@jurafragen

Richtig. Und somit hätte höchstens Amazon nicht korrekt verhalten, da die keine AltersKontrolle durchführten. Das meinte ich damit :-D

jurafragen  14.01.2015, 14:42
@LiLaLotti123

Nein, das hast Du jetzt einfach mal hinterhergeschoben. Geschrieben - und sicher auch gemeint - hast Du etwas anderes.

Nein, du machst dich nicht strafbar, höchstens Amazon, falls der Artikel einer Altersbeschränkung (z.B. ab 18) unterliegt. Dann müssten sie nämlich einen Altersnachweis verlangen.

Wissen Deine Eltern davon? Sie können es zurücksenden, wenn sie nicht einverstanden sind. Solange keine Altersbeschränkung beim Artikel steht, kannst Du natürlich bestellen.

pole123 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 13:54

Könnte etwas strafrechtliches wie z.b.geldstrafe ? Hab halt von einem Kumpel und der bestellt auch immer Sachen ohne die Eltern

Allexandra0809  14.01.2015, 13:54
@pole123

Eine Strafe bekommst Du deswegen nicht.

Haglaz  14.01.2015, 13:54
@pole123

Das erfüllt keinen Straftatbestand.

pole123 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 13:51

Nein, oh Gott hhahah die dürfen nichts davon wissen. Und es gab auch keine Alterbeschränkung!