Amazon mit 14?!
Hallo ich bin 14 und ich habe eine kleine Sorge! Bin halt noch minderjährig und hab mir bei Amazon nen Fleshlight gekauft. Ist es strafbar dass ich das gekauft habe mit meinem Alter? Ich meine ich dürfte ja eigentlich schon Sex haben deswegen bin ich da zwei gespalten:/
7 Antworten
Man muss zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden. Ob das Verhalten im konkreten Fall strafbar ist, kannst du grundsätzlich dem StGB entnehmen. Das geschilderte Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand des StGB und ist demnach auch nicht strafbar - keine Ahnung wie du auf etwas derart abwegiges kommst, wir haben in Deutschland kein Moralstrafrecht.
Zivilrechtlich benötigst du zum Abschluss rechtlich nachteiliger Geschäfte die Einwilligung der Eltern, § 107 BGB. Das hat jedoch nichts mit einer Strafbarkeit zu tun, sondern regelt lediglich die Wirksamkeit von Verträgen.
Ok danke
Ja ist es, aber nicht wegen des Fleshlights, sondern weil du etwas bei Amazon bestellt hast, das ist erst ab 18 erlaubt.
Unsinn, das hat nichts mit einem Erlaubnis- oder Verbotstatbestand zu tun.
Und welche Straftat soll das sein?
Du bist nur beschränkt geschäftsfähig Allerdings greift bei dir der sogenannte "TaschengeldParagraph" Bedeutet: ist es für ein alter freigegeben, darfst du es von deinem Taschengeld kaufen Allerdings muss Amazon dies auch erlauben. Wenn die einen Kauf erst ab volljährigkeit erlauben, ist es logischer weise nicht erlaubt, da du ja erst 14 bist
Allerdings muss Amazon dies auch erlauben.
Wenn ich mich nicht irre, muss man nach den AGB von amazon 18 sein, um dort kaufen zu dürfen.
Wenn ein 10jähriger sich Gummibären vom Taschengeld kauft, müssen auch die Eltern ihr ok geben? NEIN! Da der TaschengeldParagraph greift
Ja, müssen sie. Das können sie durch Übergabe des Taschengelds tun. Sie können aber auch trotz Taschengeldzahlung auch den Kauf von Gummibären untersagen. Du solltest Dir die Vorschrift einfach mal durchlesen, so schwierig ist das nicht. Von Taschengeld ist da im übrigen keine Rede, sondern von Mitteln zur freien Verfügung. Taschengeld muss nicht zwingend zur freien Verfügung stehen.
Nein, § 110 BGB regelt einen anderen Sachverhalt.
Und das Jugendschutzgesetz verbietet nicht den Kauf bestimmter Waren durch Jugendliche, sondern die Abgabe an Jugendliche.
Richtig. Und somit hätte höchstens Amazon nicht korrekt verhalten, da die keine AltersKontrolle durchführten. Das meinte ich damit :-D
Nein, das hast Du jetzt einfach mal hinterhergeschoben. Geschrieben - und sicher auch gemeint - hast Du etwas anderes.
Nein, du machst dich nicht strafbar, höchstens Amazon, falls der Artikel einer Altersbeschränkung (z.B. ab 18) unterliegt. Dann müssten sie nämlich einen Altersnachweis verlangen.
Wissen Deine Eltern davon? Sie können es zurücksenden, wenn sie nicht einverstanden sind. Solange keine Altersbeschränkung beim Artikel steht, kannst Du natürlich bestellen.
Könnte etwas strafrechtliches wie z.b.geldstrafe ? Hab halt von einem Kumpel und der bestellt auch immer Sachen ohne die Eltern
Nein, oh Gott hhahah die dürfen nichts davon wissen. Und es gab auch keine Alterbeschränkung!
Das ist nicht ganz richtig, § 110 BGB regelt die Wirksamkeit von schon bereits mit eigenen Mitteln bewirkten Verträgen.