Während der Privatinsolvenz geht mein Auto kaputt. Was dann?

5 Antworten

Hallo Mara,

zuerst einmal die Info, Du wirst ständig über die Phasen Deiner Insolvenz informiert, also weisst, wann Du in der Wohlverhaltensphase bist.

Grundsätzlich sieht es so aus, dass Du selbstverständlich im Rahmen Deiner Freibeträge auch Geld ansparen kannst, um Dir z. B. ein neues Auto zu kaufen. Du könntest in der Restschuldbefreiungsphase sogar einen Kredit aufnehmen und neue Schulden machen, FALLS Dir jemand Geld gibt (was allerdings zumeist nicht der Fall ist). Es gibt sogar Autofinanzierungen für insolvente Menschen, diese haben allerdings immer Zinsen jenseits von gut und böse. Abraten würde ich Dir von diesen "Krediten ohne Schufa" das ist immer eine Abzocke.

Zurück zur Frage. Sollte das Auto kaputt gehen, dann wirst Du wohl oder übel sparen müssen oder, wenn Du Dich im Rahmen eines Hartz-IV-Empfänger-Nivaus bewegst Dir z. B. von der ARGE ein Darlehen besorgen, damit Du Deine Tätigkeit weiter ausüben kannst.

Viele Grüße

Andreas

www.kbvs.de

mara80 
Beitragsersteller
 22.04.2010, 14:17

Vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir vielleicht auch sagen, wie das mit der Restschuldbefreiung läuft, bzw. von was diese abhängig ist? Mein Verfahren wurde am 14.01.2010 eröffnet, seit dem Eröffnungsbeschluss und dem Termin beim Insoverwalter ist nichts mehr passiert bisher. Liebe Grüße, mara

paps1959  22.04.2010, 21:46
@mara80

Folgen Sie bitte nicht den oben gemachten Ausführungen. Ich habe in meinem Beitrag etwas ausführlicher zur tatsächlichen Gesetzeslage geschrieben.

kbvspunktde  25.04.2010, 03:25
@paps1959

Oh vielen Dank. Zurück zur Frage. Ich habe bei den Freunden und Kunden, die diesen Weg hinter sich gebracht haben folgendes festgestellt. Vieles hängt schlicht und ergreifend vom Insolvenzverwalter ab. Bei den meisten, die ich kennen gelernt und begleitet habe sah es so aus, dass diese von ihrem Insolvenzverwalter nur dann gehört haben, wenn er etwas wollte (z. B. die Steuererklärung) und im Umkehrschluß z. B. die Rückantworten bis zu einem Jahr dauerten. Mein persönlicher Tip, suchen Sie sich bei Ihrem Insolvenzverwalter (je nachdem wie groß die Kanzlei ist) einen Ansprechpartner, den Sie anrufen können, wer auch in der Regel gerne hilft sind die Damen und Herren des Insolvenzgerichtes, wobei diese jedoch teilweise schlechter zu erreichen sind als der Papst, vor allem an den Amtsgerichten in Bonn und in Leipzig, da diese offenbar sehr überlastet sind. Nochmal zu Ihrer Frage, sie werden das nächste Mal vom Insolvenzverwalter hören, wenn er etwas von Ihnen will oder er Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens mitteilt, z. B. die Ankündigung der Restschuldbefreiung.

Grundsätzlich werden Sie über den Verlauf und wichtige Ereignisse informiert.

Sie stehen ja noch ganz am Anfang.

Im Eröffnungsbeschluss oder einem separaten Beschluss sollten die Anmeldefristen für die Gläubiger und der Prüftermin stehe. Danach folgen die Verteilung der Masse und der Schlusstermin. Hier wird die Restschuldbefreiung dann angekündigt und es geht in die sogenannte Wohlverhaltenszeit.

Der endgültige Beschluss über die RSB erfolgt 6 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens.

Nun zum Auto. Da es freigegeben wurde (Unpfändbar) ist davon auszugehen, dass auch ein ev. notwendiger neuer (alter) PKW freizugeben ist. Hüten Sie sich bitte vor solchen Aussagen, dass Sie unpfändbare Beträge ansparen können wie Sie wollen. Das ist schlichtweg falsch.§35 InsO bestimmt, dass vermögen, dass der Schuldner bis zur Aufhebung des Verfahrens erlangt, Masse zugehörig ist.- Dazu gehört sowohl das Guthaben als auch der neue, nicht freigegebene PKW.- Insofern ist das Ansparen immer eine Gratwanderung. Sicherlich könnte man vorab schon mal mit dem IV besprechen, wie an Ihrem zuständigen Insolvenzgericht solche "Notgroschen" behandelt werden. Nach Aufhebung des Verfahrens, in der sogenannten Wohlverhaltensphase, kann neues Vermögen angespart werden. Dann wäre auch ein neues Auto kein Problem.

Gerne mehr bei www.pleite-was-nun.info

mara80 
Beitragsersteller
 26.04.2010, 15:09

Vielen Dank für ihre hilfreiche Antwort. Nur eines verstehe ich nicht. Sie schreiben, dass nach Aufhebung des Verfahrens, in der sogenannten Wohlverhaltensphase, neues Vermögen angespart werden darf. Was bedeutet "Aufhebung des Verfahrens"?Wenn, wie sie eingangs beschrieben der Prüftermin vorbei ist, und die Masse verteilt wird? Oder wenn das Insolvenzverfahren allgemein beendet ist? Mein Prüftermin war Anfang April, bisher hab ich aber noch keine Nachricht erhalten. Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus...

Wenn Dein Auto kaputt geht und nicht mehr zu reparieren ist, darfst Du dir sicher ein neues Auto kaufen - Du musst es aber sofort bezahlen, denn eine Kreditaufnahme ist nicht möglich. Und das wird sicher schwer sein, denn Du hast ja keine Ersparnisse im Insolvenzverfahren. Soweit ich weiß, beginnt die Wohlverhaltensphase mit dem Antrag.

Hallo,

wenn Du ein Auto zum Arbeiten brauchst, ist das kein Problem, Du bekommst nur wegen der Insolvenz keine Finanzierung.

Such Dir daher ein Auto bis 5.000,-- €, was Du aus Deinem verdienten Geld bezahlen kannst und gut.

Es gelten hier auch die Regeln der SV bis 5.0000,-- € Vermögen kein Problem.

Sonnige Grüße

Alle diese Frage kann Dir nur der Inso-Betreuer verbindlich beantworten. Da die Aktenlage nicht bekannt ist, gehe davon aus dass die Wohlverhaltensphase bereits gilt.

mara80 
Beitragsersteller
 22.04.2010, 13:37

ah, das bedeutet, man wird nicht automatisch benachrichtigt, wenn die WVperiode beginnt?