Vormieter holt Sachen nicht ab- trotz mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung!

8 Antworten

Mein Vormieter hat im Keller eine kaputte Waschmaschine, eine funktionsfähige Waschmaschine und in Zimmer und in der Küche ein paar Möbel stehen lassen. Mein Vermieter hat ihm schon mehrere Fristen gesetzt und auch ich hab mit ihm ausgemacht, wann er kommt, um die Sachen abzuholen- doch er kam nie!

Es ist Sache Deines Vermieters sich darum zu kümmern.

Du hast eine Anrecht auf die vertraglich vereinbarten Sachen und darfst die Miete mindern wenn Du den Keller nicht oder nur teilweis nutzen kannst.

Also fordere Du Deinen Vermieter unter Fristsetzung auf, dass die Sachen aus Deinem Keller verschwinden.

MfG

Johnny

evtl bringts was, wenn der vermieter ihm droht, das zeug zu entsorgen, sollte er es mit der nächsten frist nicht abholen. ob es dann wirklich entsorgt wird oder du es kostenlos übernimmst, ist dann sache des vermieters

albatros  17.05.2015, 00:41

Das geht in die Hose.

grinsekatze83  16.05.2015, 08:11

auf kosten des vormieters natürlich

Ich würde sagen, der hat gar kein Interesse mehr.Noch eine Frist mit Androhung der sonstigen Entsorgung auf seine Kosten. Taucht er nicht auf, hat er Pech gehabt. Kann ja der Vermieter machen, das mit der Frist. Ich hatte seinerzeit einen Vermieter, der hat meinen Ex-Mann sehr oft aufgefordert, seine Sachen abzuholen, hat er nicht gemacht, da hat der sich das ins Auto gepackt und es zu ihm gefahren und es ihm in den Hausflur geworfen, bzw. gestellt. Waren nur Klamotten und ein alter Autositz.

Dein Mietvertragspartner ist dein Vermieter. Mit dem Vormieter hast du nix zu tun. Dein Vermieter ist dafür verantwortlich, dass dir die Wohnung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Kann er das nicht oder will er das nicht, hast du Anspruch auf Mietminderung und Schadenersatz. Es ist allein Sache des Vermieters, den Vormieter dazu zu bewegen, die Wohnung von seinen Sachen zu beräumen. Es ist dringendst davon abzuraten, was hier zahlreich geraten wird. Der Vormieter könnte von dir bzw. dem Vermieter vollen Schadenersatz für seine Sachen fordern, wenn sie einfach entsorgt werden (Sperrmüll bzw. Aneignung). Offensichtlicher Müll darf entsorgt werden, alles was noch verwertbar ist, muss eingelagert werden (gegen Kostenerstattung vom Vormieter).

Bei uns gibt es die kostenfreie Sperrmüllabfuhr... einmal im Jahr...

LiselotteHerz  16.05.2015, 08:17

Nur 1 x im Jahr? Das ist aber wenig. Da haben wir es in Darmstadt besser, ich kann die so oft rufen, wie ich möchte, muss halt einen Termin vereinbaren und auch mal 4 Wochen warten, aber dann wird das kostenlos abgeholt.